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Väterrechtler über getrennte Eltern„Kein Grund für Kontaktverbot“

Getrennte Eltern sollten Kinder gleichermaßen betreuen, sagt Rainer Sonnenberger vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“. Nur dann lernen sie, kritisch zu denken.

Bei Trennung wäre das Ideal das Doppelresidenzmodell. Bild: dapd
Simone Schmollack
Interview von Simone Schmollack

taz: Herr Sonnenberger, manche getrennte Eltern streiten sich ums Sorgerecht oder darüber, wer wie welchen Umgang mit den Kindern haben darf. Wie ist das für die Kinder?

Rainer Sonnenberger: Mitunter dramatisch. Sie können den Streit auf sich beziehen und empfinden den fehlenden Elternteil als Leerstelle. Grundsätzlich sollten beide Eltern ihre Kinder betreuen.

Was, wenn die das nicht hinbekommen und sich stattdessen einen Rosenkrieg liefern?

Dann sollten sie im Interesse ihrer Kinder versuchen, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen, notfalls mithilfe von Erziehungsberatern oder Mediatoren. Als Ultima Ratio kann zwar auch ein Familiengericht entscheiden. Aber selbst danach müssen die Eltern ein Minimum an eigenständiger Kommunikation herstellen.

Gibt es eine Grundregel, wer wie Umgang haben sollte?

Als Ideal sehen wir das sogenannte Doppelresidenzmodell: Beide Eltern betreuen ihre Kinder zu gleichen Teilen. Das ist in Deutschland momentan aber nur dann umsetzbar, wenn sich Mutter und Vater darauf einigen.

privat
Im Interview: Rainer Sonnenberger

44, ist Bundesvorsitzender des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“. Der Verein setzt sich dafür ein, dass beide getrennte Eltern Umgang mit ihren Kindern haben.

Nicht wenige Eltern lehnen das ab, weil sie glauben, dass das ihren Kindern schadet.

Eltern fehlen Erfahrungen mit dem Modell. Es kommt auch immer auf den Einzelfall an.

Es gibt Mütter und Väter, die zeichnen vom getrennten Partner ein dämonisierendes Bild. Wie ist das für die Kinder?

Sie geraten in einen schweren Gewissenskonflikt, wenn sie gesagt bekommen: Du hast einen schlechten Vater, du hast eine schlechte Mutter. Das äußere Bild passt dann mit dem, was sie sich selbst vom anderen Elternteil gemacht haben oder noch machen werden, nicht zusammen. Manche Kinder lehnen den als dämonisch beschriebenen Elternteil ab und damit auch einen Teil von sich selbst. Das darf nicht sein.

Was, wenn ein Elternteil tatsächlich nicht gut ist fürs Kind?

Das müssen notfalls die Gerichte klären. Kinder sollten aus Elternstreitigkeiten generell herausgehalten werden.

Wie ist das mit rechtsextremen Eltern?

Ideologische Haltungen sind kein Grund, den Kontakt zu unterbrechen oder zu verbieten. Würde der Staat anders handeln, könnte man ganz schnell allen möglichen Trennungseltern die Kinder wegnehmen, Fanatikern in Sekten etwa oder christlichen Fundamentalisten. Übrigens fragt niemand bei Eltern, die zusammenleben, nach, was die mit den Kindern machen. Selbst dann nicht, wenn beide Eltern nach unseren Maßstäben „durchgeknallt“ sind.

Leiden Kinder darunter, wenn sie ein Elternteil nicht sehen?

Kinder neigen dazu, einen Elternteil, mit dem sie keinen Kontakt haben, zu überidealisieren oder zu verteufeln. Kinder sollten sich deshalb ein eigenes Bild von beiden Eltern machen können, um sich auch ganz bewusst von ihnen abgrenzen zu können.

In welchem Alter können Kinder das?

Das können Kinder schon relativ früh. Häufig können sie die unterschiedlichen Lebensmodelle ihrer getrennten Eltern gut „händeln“. Spätestens in der Pubertät entwickeln sie ihre eigenen Vorstellungen, sie können sich deutlich positionieren und sind nicht einfach nur Mitläufer.

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14 Kommentare

 / 
  • DR
    Dr Renate Winter

    Die Diskussion sollte kein ideologischer Schlagabtausch sein,wenn der Autor ernst genommen werden will.Wenn sich Väter organisieren,um nach Trennung oder Scheidung den Kindern BEIDE Elternteile zu erhalten,so enspricht dieses Motiv exakt dem international anerkannten Recht des Kindes (vgl UN-Konvention und Grundgesetz)).Unsere demokratischen Nachbarstaaten(Tante Google sagt wo) haben schon seit

    Jahr(zehnt)en erkannt,daß es ein schwerwiegendes gesellschaftliches Problem ist,wenn durch Trennung der Eltern faktisch Halbwaisen entstehen.Deshalb wurde dort das Familienrecht konsequent geändert.Vom "Doppelresidenzmodell"weiß man,daß dies am ehesten geeignet ist,die Trennungsschäden zu reduzieren.Deshalb wurde dies dort zum Regelfall vom Gesetzgeber bestimmt.(inklusive Fachberatung)

    GELD schafft bekanntermaßen keine Bindung.Die "Zuteilung" des Kindes an die Mutter mit Rechtsansprüchen diverser Natur,(selbst wenn sie die Ehe verlassen hat)ist diametral gegen das Recht des Kindes auf beide Elternteile gerichtet.Das in Deutschland noch(!?)praktizierte Modell entspricht dem Familienbild aus Kaiser-Wilhelms-Zeiten bzw.des Nationalsozialismus("Mutterkreuze"als Orden).Etwa 70% der Kinder haben gegenwärtig in Deutschland nach 5 Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater.Das ist eine "Zeitbombe",denn auch"Patchwork" schafft mehr Probleme als es löst für die Kinder.Es wird allerhöchste Zeit,daß es in Deutschland auf diesem Gebiet entsprechend internationalem Wissensstand zu einem PARADIGMAWECHSEL kommt.(Kindesrecht vor Mutterversorgung)Dies wäre auch ein wesentlich wirksamerer Beitrag zur Gleichberechtigung von Mann und Frau als jede Quotendiskussion um besonders attraktive Posten.

  • U
    Ups

    @Comment: Sie scheinen hier ja eine schöne Bühne für ausufernde, nicht mehr nachvollziehbare Gedankengänge gefunden zu haben. Sind Sie von Beruf Selbstdarsteller?

  • C
    Comment

    @Showdown, wollen Sie mir sagen, dass männliche Nazis immer ihre Kinder schlagen und weibliche im Grunde nie wissen was sie tun, wenn sie sich mit männlichen Nazis einlassen?

     

    Von Jugendamtssachbearbeiterinnen habe ich mir auch schon so einiges angehört und betroffen hat es mich auch gemacht. Allerdings in anderer Form.

    Ich habe hierzu zwar noch keine abschließende Meinung, tendiere aber dahin, dass dort nicht selten aus den Teambesprechungen heraus gewisse Gruppendynamiken entstehen.

    Insbesondere hochstrittige Trennungsfälle werden überwiegend von Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen begleitet und in den meisten Fällen können diese Vorwürfe nicht nachvollzogen werden. Für die Richtigkeit der Annahme, dass entsprechende Straftatbestände nicht vorliegen, sind ausbleibende Strafanzeigen und Strafverfolgung. Wenn also solch schwerwiegende Tatvorwürfe lediglich zivilrechtlich eingesetzt werden, stellt sich die Frage nach dem Motiv.

    Das dji hat hierzu herausgearbeitet, dass Mütter, die das Sorgerecht nicht mit den Vätern gemeinsam ausüben wollen überwiegend Gründe angeben, die weder mit dem Kind noch mit dem Vater zu tun haben (1 BvR 420/09). Was bleibt ist am ehesten das, was Sie ohne Sachargument als „Kopfkino“ abwerten. Wenn es also andere Gründe als bereits angeführte sind, wäre es doch jetzt mal eine prima Gelegenheit diese darzulegen.

    Mit Ihrer Grußbotschaft an „ulrike“ offenbaren Sie Ihr Grundproblem: Sie übertragen ein Bild von zu teilenden Kindern, sobald diese nicht vollständig nach Ihren Vorstellungen gebacken werden. Es ist zutreffend, dass in solchen Fällen es auch nicht gelingen wird, jedoch irren Sie, wenn Sie andere für etwas verantwortlich machen, was Sie selbst betrifft.

  • S
    Showdown

    @comment: Reden Sie mal mit Jugendamtsmitarbeitern, ich habe welche in der Verwandtschaft. Diese erzählen regelmäßig haarsträubende Geschichten von prügelnden Vätern, die sich den Umgang mit ihren Kindern wieder erstreiten, weil die gesetzliche Regelung es ihnen zugesteht, frei nach dem Motto: das Kind vergisst das Übel schon nach einer gewissen Zeit. Schlimm, dass das hier möglich ist. Übrigens gab es dazu erst neulich in der taz einen Bericht über die Ex-Freundin eines gewalttätigen Rechtsradikalen, die sich aus der Szene verabschiedet hatte, untergetaucht war (mit polizeilicher Hilfe), dann aber zum Umgang verdonnert wurde, siehe: http://www.taz.de/!100856/

    Und im übrigen muss ich wohl nicht verstehen, wie sie auf "Alleinherrschaftansprüche" und "Barunterhalt" in dem Zusammenhang kommen, das ist dann wohl Ihr persönliches Kopfkino.

    @ulrike: ganz Ihrer Meinung: ein Kind ist kein Brötchen, dass man mal eben in der Mitte teilt und dann sind alle zufrieden

  • H
    Horsti

    Frau Schmollack benutzt ihren Artikel um dem Väterverein rechtes Gedankengut zu unterstellen, wie billig ist denn das bitte?

    Nebenbei: Selbst Mütter, die den Kindsvater umgebracht haben, behalten das Sorgerecht im Gefängnis, aber für Mütter galten ja schon immer Sonderregelungen.

  • C
    Comment

    Es gibt hier offensichtlich zwei verschiedene Diskussionsstränge.

     

    1. Wechselmodell

     

    Die Argumentation der beiden Alleinbesitzerinnen "Showdown" (bezeichnend!) und "ulrike" ist schwach und belegt nur wiederholt allgemein bekannte Alleinherrschaftsansprüche, in Verbindung mit Hoffnung auf Bezug von Barunterhalt und manch andere Zuwendungen, welche entfielen - und die Übernahme von Eigenverantwortung nach sich zöge, würden sich beide Elternteile zu gleichen Teilen um die gemeinsamen Kinder kümmern.

    Das Argument des Wechsels als grundsätzlich Kindeswohl schädigend ist wissenschaftlich nicht belegt und wäre auch nicht haltbar.

    @Showdown: Bitte belegen Sie Ihre Aussage im letzten Absatz.

    @ulrike: Sie machen sich selbst etwas vor, wenn Sie das "Kümmer-Gen" der Mütter, im Zusammenhang mit dem Autonomiewunsch der adoleszierenden Kinder ausblenden, bzw. das "Unabhängigkeits-Gen" von Vätern weg auf sich und Ihresgleichen übertragen.

    Zum besseren Verständnis, Hjernevask, Teil 5/7:

    http://www.youtube.com/watch?v=dhULaCUqWWc

     

    2. Rechte Männer-/ Väterrechtler

     

    @Elaine Lau und @Herr Untermann: Ich empfehle Ihnen Harald Martenstein: http://www.zeit.de/2012/10/Martenstein

  • MB
    Marc B.

    Schöner Artikel! Nur warum ereifern sich hier manche bei den Kommentaren dermassen? Und wieso wird in diesem Zusammenhang dem Mann "rechtsradikalität" unterstellt? Das hat doch sowas von GARNICHTS mit dem thema zu tun!?

  • EU
    Eric Untermann

    Elaine Lau, Sie haben Recht. Sonnenberger beweist es im klug geführten Interview: Er verteidigt rechtsextreme Eltern vor dem Jugendamt. Vätervereine wie der vafk stehen offenbar Rechtsradikalen nahe, sie müssen ausserdem den Antifeministen zugeordnet werden. Hier geht es unter dem Deckmantel der Kinder darum, Rechte von Müttern zu beschneiden. Die Diskussion um das gemeinsame Sorgerecht beweist es wieder, wer das so universell fordert steht mitten im antifeministischen und patriarchal-rechtsradikalen Gedankengut.

     

    Zum Glück gibt es noch neutrale, kindorientierte Menschen. So sind die entsprechenden Wikipedia-Artikel entsprechend gestaltet. Zum Beispiel bei der elterlichen Sorge: "Unbenommen bleibt es engagierten und fürsorglichen nichtehelichen Vätern wohl auch, sich – insbesondere im öffentlichen Recht (z. B. Schulrecht und Jugendhilfe) – auf das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG und § 1626 Abs. 1 BGB zu berufen." Kinder brauchen keine rechthaberischen, rechtsradikalen Väter, sondern Engagierte! Sonnenberger sollte mal in sich gehen und sich fragen, wieso seine Beziehung zur Mutter zerbrochen ist und ob er genug Unterhalt für das Kind bezahlt. Davor drücken sich die Väter nämlich ständig. Gucken sie mal in Foren wie das unter trennungsfaq.de , dort sammelt sich der Drückeberger-Bodensatz.

     

    Gute Stichworte bei Wikipedia dazu sind z.B. auch "Männerrechtsbewegung", "Antifeminismus".

     

    Bravo Frau Schmollack, demaskieren Sie weiterhin diese rechten Rechthaber!

  • VF
    Väteraufbruch für Kinder

    --------------------------------------------------

    FACHTAGUNG:

    Die paritätische Doppelresidenz –

    Trennungskindern beide Eltern erhalten

    --------------------------------------------------

    20.09.2012, 17:00 - 21:30 Uhr

    Landschaftsverband Rheinland, Horion Haus

    Herrmann-Plünder-Straße 1, 50679 Köln

    --------------------------------------------------

     

    Information und Anmeldung unter: http://vafk-koeln.de/fachtagung

     

    Neue Väter – alte Schemen?

     

    Väter sind heute i.d.R. weit mehr in die Erziehung ihrer Kinder eingebunden als noch vor 30 Jahren. Die neuen Väter sind jenseits des Medienrummels um Elternzeit und Herdprämien schon längst in der Gesellschaft angekommen.

    Nach Trennung und Scheidung wird jedoch wieder in ein Familienmodell der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurückgefallen: Die Mutter sorgt sich um die Erziehung der Kinder, der Vater um die materielle Versorgung der Familie. Die Beziehung zum Vater wird zumeist auf Wochenenden alle 14 Tage eingeschränkt.

    Die paritätische Doppelresidenz (auch als Wechselmodell bekannt) ist eine Möglichkeit, den Kindern beide Elternteile auch nach Trennung und Scheidung zu erhalten, Entfremdung und psychische Langzeitfolgen zu vermeiden. Zudem hat sich in Studien gezeigt, dass die Doppelresidenz dauerhaft einen positiven Einfluss auf das elterliche Konflikt¬niveau besitzt und die betroffenen Kinder somit doppelt profitieren.

    Die nunmehr 3. Kölner Fachtagung in Folge richtet sich an Fachkräfte aus Familienberatung und Jugendamt, Psychologen, Verfahrensbeistände, Richter und Rechtsanwälte, Eltern und sonstige Interessierte.

     

     

    REFERENTEN

    • Jan Piet de Man

    Aufenthaltsregelungen und kindliches Zeitempfinden, Entwicklung des Sorgerechts in Belgien

     

    • Manfred Herrmann

    Das Naturrecht des Kindes auf Unterhalt – Geld allein macht nicht glücklich

     

    • Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf

    Wechselmodell: Aktuelles aus der Praxis und ¬psychologische Forschungsergebnisse

     

    • Dr. Christoph Mandla

    Das so genannte Wechselmodell – Die paritätische Doppelresidenz in der Rechtsprechung deutscher Gerichte – Beliebigkeit, Widersprüchlichkeit und mögliche Lösungen

     

    Im Nachgang zu den Vorträgen erwarten wir eine spannende Podiumsdiskussion mit den Referenten und Ihren Wortmeldungen! Melden Sie sich jetzt an, über unsere Internetseite unter http://vafk-koeln.de/fachtagung.

     

    Wir freuen uns auf ihre Teilnahme!

  • MB
    Maria Bechtold

    Elaine Lau spricht bei einem Väterverein von "Rechtsradikalismus"? Da weiß jemand offensichtlich nicht, was dieses Wort bedeutet, wenn es im Zusammenhang von Kindern und Umgang erwähnt wird ;-)

    Vielleicht einfach mal googeln?

  • EL
    Elaine Lau

    Achtung, Achtung: Der "Väteraufbruch für Kinder" gehört zum extrem rechten Spektrum der Männerrechtsbewegung. So setzte er sich zum Beispiel für die rechtsradikale Männerechtlerin Monika Ebeling ein. Kein Fußbreit den Faschisten. http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=297. Pressemitteilung vom 09.05.2011. Zu Monika Ebeling vgl. Seite 50 ff.: http://www.boell.de/downloads/Antifeminismus-innen_endf.pdf

  • U
    ulrike

    Der Verein Väteraufbruch übersieht, dass auch die Kinder Rechte und Bedürfnisse haben: Etwa ab Einschulung und vermehrt in der Pubertät brauche Sie die Erlaubnis zur Autonomie, und das heißt: Einen festen Ort, von dem sie in ihr Leben starten und zurückkehren. Das Doppelresidenzmodell verlangt zu viel Hin und Her von den Kindern - und die Eltern müssen sich immer darauf einigen, in welchem Stadtteil sie leben. Erfahrungsgemäß geht dies mit kleinen Kindern und kurze Zeit nach der Trennung, aber nicht für die gesamte Elternzeit. Klar brauchen Kinder ihre Eltern - aber nicht zeitlich halbe halbe, sondern fürsorglich und kooperativ in den wesentlichen Fragen des Lebens

  • C
    Comment

    Schön, wenn sich Simone Schmollack auch mit der „Gegenseite“ und direkt befasst. Danke hierfür.

     

    Zum „Rosenkrieg um den Lebensmittelpunkt der Kinder“ ergänze ich die Antwort von Rainer Sonnenberger.

    Familiengerichte haben in solchen Fällen sehr wenig Spielraum, betreffend zu erwartendes Ergebnis. Das ergibt sich aus der Gesetzesgrundlage. In 2009 wurden ihnen lediglich ein paar zusätzliche Instrumente bereitgestellt (FamFG) den Eltern mehr Zeit zum Nachdenken zu gewähren. Das Ergebnis steht aber weit überzählig fest, wenn eine Mutter darauf insistiert die Kindesbetreuung ohne den Vater fortzusetzen. Insbesondere §§ 1626a (Sorgerecht), 1615l BGB (Unterhaltsanspruch der Mutter) in Verbindung mit § 1612a BGB (Mindestunterhalt) und die Düsseldorfer Tabelle, sowie § 1684 BGB (Umgangsrecht) zementieren archaische Rollenbilder und erschweren massiv Vätern deren dringend notwendige Präsenz.

    Wie wichtig den Kindern präsente Väter – auch als Korrektiv zu mütterlicher Allmacht - sind, zeigt die Empirie. Ich empfehle für den Einstieg eine Aufzeichnung von Prof. Matthias Franz:

    http://www.tele-akademie.de/begleit/video_ta100606.php

    Ich erwarte, nein befürchte, dass auch der Änderung des § 1626a BGB keine nennenswerten gesellschaftlichen Veränderungen folgen werden.

     

    Ob Kinder ohne Kontakt zum anderen Elternteil leiden ist eine schwache Fragestellung, die sich häufig erst dann beantwortet, wenn es für die Kinder zu spät ist und diese als Erwachsene den hohen Anforderungen, die Elternschaft von ihnen abverlangt, nicht gewachsen sind. Dann haben sie als Kinder nicht unbedingt gelitten, aber einen nur schwer abtragbaren Berg an Defiziten aufgetürmt.

    Auch die sog. Umgangskontakte dienen den Kindern nicht sehr den anderen Elternteil authentisch und möglichst vollständig zu erfahren. Der geprägte und abwertende Begriff des „Bespaßungsonkels“ beschreibt die Verhältnisse zwischen Kinder und meist Vätern sehr treffend.

     

    Da wir Menschen geschlechtsspezifische Veranlagungen in uns tragen, die nicht vollständig „weggegendert“ werden können, ist es für Kinder wichtig diese zu kennen um mit ihnen erfolgreich Partnerschaften gestalten und wiederum Eltern werden zu können.

     

    So ist zwar die getrennte Elternschaft nur eine zweitbeste Lösung, jedoch überzählig besser als Patchwork (weil der Stiefelternteil nicht nur nichts zu „sagen“ hat, sondern es diesem auch regelmäßig vom Sorgeberechtigen – später auch vom Kind - deutlich gemacht wird) und allemal besser als wenn ein Elternteil am Kind unkontrolliert seine Allmacht ausspielt.

  • S
    Showdown

    Zwischen Kontaktverbot und Wechselmodell gibt es noch zahlreiche andere Möglichkeiten, den Umgang untereinander aufzuteilen. Das "Hälfte/Hälfte" suggeriert, dass es gerecht zugeht, aber a)ist das Gerechtigkeitsempfinden subjektiv und damit kein guter Mßstab b) wird dabei schon wieder das Kind aus den Augen gelassen. Gerade kleinere Kinder brauchen ein sicheres Nest, von wo aus sie die Welt erkunden können, keine wöchentliches Hin und Her mit Kuscheltier, Schulbüchern, Klamotten etc. Und es ist ein Höchstmaß an Kommunikation nötig, um das Hin und Her zu managen, was gerade bei getrennten Eltern oft nicht gut funktioniert, abgesehen davon können sich viele allein von den Arbeitszeiten her so nicht organisieren. Selbst in Frankreich, das gern als Beispiel für dieses Thema herangezogen wird, ist das tatsächliche Händling oft anders, als die offizielle Empfehlung, weil das Wechselmodell einfach oft organisatorisch, kommunikativ unpraktikabel ist.

     

    Und ganz schlimm finde ich, dass in diesem Land gewalttätige Väter, die ihre Kinder missbraucht haben, wieder Umgang mit den Kindern haben dürfen: ist das Umgangsrecht des Vaters wichtiger als das Wohl des Kindes in so einem Fall???