Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Entschädigung ist rechtens
Straftäter, die illegal zu lange sicherungsverwahrt wurden, haben Anspruch auf Entschädigung. Ein Gericht in Baden-Württemberg wies eine Berufung der Landesregierung ab.
KARLSRUHE dpa | Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung waren, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag. Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zu (Az. 12 U 60/12 u.a.).
Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Zahlen muss das Land Baden-Württemberg. Das Urteil im bundesweit ersten Prozess um Entschädigung für frühere Sicherungsverwahrte dürfte Signalwirkung haben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. Die Kläger hatten wegen Vergewaltigung – in einem Fall zudem wegen Mordversuchs – lange Haftstrafen verbüßt und danach zehn Jahre Sicherungsverwahrung abgesessen.
Das war zur Zeit der Verurteilung das Maximum. 1998 ermöglichte der Gesetzgeber die unbefristete Verwahrung. Statt entlassen zu werden, blieben die Männer weitere acht bis zwölf Jahre eingesperrt.
Leser*innenkommentare
Jengre
Gast
Wer entschädigt die Frauen und Kinder, denen durch die Tat eines fahrlässig aus Haft oder Sicherungsverwahrung entlassenen Wiederholungstäters für immer eine unbeschwerte Sexualität genommen und ein schweres Trauma zugefügt wurde? Oder ihre Angehörigen, wenn der Täter sie getötet hat?
Die Fähigkeit, an der Vergewaltigung eines anderen Menschen Lust zu empfinden, ist eine Variante der Sexualpräferenz und als solche untherapierbar. Wer anderes glaubt, müßte konsequenterweise auch annehmen, man könnte Schwule und Lesben "therapieren".
Wolfgang Banse
Gast
Gerichtsurteil ist zu begrüßen