Bruno Kramm klagt gegen die Gema: Der Künstler kümmert sich selbst

Der Piratenpolitiker und Gothic-Musiker Bruno Kramm zieht öffentlichkeitswirksam gegen die Gema vor Gericht. Es geht um Tantiemen für Musikverlage.

Der Wolfgang Kubicki der Piraten: Bruno Kramm (l.), hier mit dem Bundesvorsitzenden Bernd Schlömer. Bild: dapd

Nischenparteien sind, mehr noch als die Etablierten, auf Politiker angewiesen, die durch ihre Selbstinszenierungsqualitäten für Aufmerksamkeit sorgen. Bruno Kramm ist insofern ein wichtiger Mann für die Piraten, er weiß, wie man Remmidemmi macht – und erfüllt für sie eine ähnliche Funktion wie Wolfgang Kubicki für die FDP.

Kramms aktueller aufmerksamkeitsökonomischer Coup: Gemeinsam mit Stefan Ackermann, seinem Mitmusiker bei der Band Das Ich, hat er beim Landgericht Berlin eine Klage gegen die Verwertungsgesellschaft Gema eingereicht. Der Künstler, der bei den Piraten Urheberrechtsbeauftragter ist, hält es für unzulässig, dass Musikverlage an den Gema-Erlösen eines Künstlers beteiligt werden. An die Verlage fließen 33 oder 40 Prozent des von der Verwertungsgesellschaft ausgeschütteten Betrags – je nach Art der Nutzung.

Breite Unterstützung dürfte Kramm gewiss sein – weil kaum jemand weiß, was Musikverlage tun. Kramm, der beim Onlineauftritt des guten alten Freibeuter-Blatts FAZ eine 14-tägige Kolumne schreibt („Kramms Hits“), stellt zwar nicht die Existenzberechtigung von Musikverlagen an sich in Frage, kritisiert aber, sie kassierten Tantiemen, „ohne heute noch relevante Gegenleistungen zu erbringen“.

Marketing, Promotion, Management

Es mag Musikverlage geben, die für Künstler nur den Papierkram mit der Gema abwickeln, aber die Regel ist das nicht. Thorsten Seif, Geschäftsführer des Musikverlags Tod’s und Fred’s, der beim Hamburger Label Buback Tonträger (u. a. FSK, Goldene Zitronen) angedockt ist, sagt, zur Arbeit seines Verlags gehörten „verschiedene Dienstleistungsangebote“: Marketing, Promotion, Management.

Tod’s und Fred’s etwa trage die Musik der Künstler „in andere Kanäle hinein“, vermittle Lizensierungen für Werbespots oder Soundtracks. Für Künstler sei es sinnvoll, solche Aufgaben zu delegieren. Große Musikverlage tragen zudem dazu bei, Alben vorzufinanzieren. Das Geld holen sie sich dann durch die Gema-Tantiemen wieder rein.

Diese Bankenfunktion von Verlagen hat auch der Musiker Kramm genutzt. 2012 hat er das in einem Kommentar im Blog „Der Musikpartisane“ beschrieben. Vorfinanziert hat sein Album der Verlag Banshee Publishing, der zum Majorlabel Universal gehört.

Im Kern geht es bei Kramms Klage um eine bekannte Frage: Haben die klassischen Dienstleister im Musikgeschäft noch ihre Daseinsberechtigung? Seif stört generell die „neoliberale“ Haltung, die in Kramms Argumentation zum Ausdruck kommt, dass ein Künstler sein eigener Unternehmer sein soll, der sich auch noch um alle finanziellen und bürokratischen Belange selbst kümmert. „Ich mag dagegen das romantische Bild des Künstlers, der sich um seine Kunst kümmern kann.“

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