Ausweisungen religiöser Extremisten: Show für die konservative Klientel

Innenminister Friedrich will Ausweisungen religiöser Extremisten erleichtern. Anlass sei die Bedrohung in Deutschland durch „salafistische Aktivisten“.

Türkische Polizisten eskotieren Metin Kaplan zum Gericht. Der „Kalif von Köln“ wurde wegen religiösem Extremismus 2004 abgeschoben. Bild: ap

FREIBURG taz | Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will die Ausweisung „religiöser Extremisten“ erleichtern. Das hatte er bereits vorige Woche bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern in Hannover angekündigt. Jetzt liegt der taz sein Referentenentwurf „zur Modernisierung des Ausweisungsrechts“ vor.

Danach soll ein Ausländer zwingend ausgewiesen werden, wenn er sich „bei der Verfolgung religiöser Ziele“ an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht. Bisher war dies laut Gesetz nur bei der Verfolgung „politischer Ziele“ vorgesehen.

Anlass sei die zunehmende Bedrohung des friedlichen Zusammenlebens in Deutschland durch „salafistische Aktivisten“, heißt es in dem Entwurf des Bundesinnenministers. Salafisten sind besondere fundamentalistische Muslime. Nicht alle Salafisten sind gewaltorientiert. Aber die meisten der jüngst in den Terror abgeglittenen Muslime waren vorher Salafisten.

Allerdings handelt es sich bei der von Friedrich vorgeschlagenen Änderung nicht wirklich um eine Verschärfung des Ausweisungsrechts. Da der religiöse Extremismus bisher als politischer Extremismus behandelt wurde, ist die ausdrückliche Nennung „religiöser Ziele“ eher eine symbolische Klarstellung.

Regeln ohne große Bedeutung

Etwas größere praktische Bedeutung haben andere Verschärfungen des Entwurfs. So soll bei gewaltorientierten extremistischen Ausländern die Ausweisung nicht mehr nur „in der Regel“, sondern zwingend erfolgen. Außerdem soll künftig zwingend ausgewiesen werden, wenn ein Ausländer zu einer einjährigen Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verurteilt wurde, derzeit liegt die Grenze noch bei drei Jahren Freiheitsstrafe.

Für die meisten Ausländer werden diese Regeln allerdings keine große Bedeutung haben. EU-Bürger können nur ausgewiesen werden, wenn sie eine akute Gefahr darstellen. Das Gleiche gilt aufgrund eines Assoziationsabkommens auch für Türken. Andere Ausländer, die schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, können auch nur nach einer Ermessensentscheidung ausgewiesen werden. Diese von der Rechtsprechung entwickelte Einschränkung des Ausweisungsrechts soll nun auch ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden.

Insofern ist die ständige Zunahme der Gründe für eine zwingende Ausweisung vor allem Show für die konservativen Stammwähler. Es gibt nur wenige Fälle, bei denen dieser Automatismus überhaupt anwendbar wäre, zum Beispiel bei frisch eingereisten afrikanischen Studenten, die straffällig werden. Innenminister Friedrich rechtfertigt die Verschärfungen vor allem damit, dass die Hochstufung der Ausweisungsgründe ihr Gewicht bei der Abwägung mit den Interessen des Ausländers erhöhe.

Ob Friedrichs Vorschläge je im Aufenthaltsgesetz verankert werden, ist ohnehin unsicher. Er müsste erst einmal seine Regierungskollegin Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) überzeugen, dass die Änderungen notwendig sind. Sollten Bundeskabinett und Bundestag zustimmen, wäre auch noch eine Zustimmung des rot-grün dominierten Bundesrats erforderlich. Bei der Innenministerkonferenz vorige Woche legte Friedrich die Vorschläge nur als Tischvorlage vor und verärgerte damit sogar sein eigenes Lager.

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