Ausschuss zum Fall Mollath beendet: Korrekt gehandelt oder total versagt?

Zwei Wahrnehmungen zum Ende des Mollath-Ausschusses: Alles prima, sagt die Regierung. Die Opposition aber fordert den Rücktritt der Justizministerin.

Seit sieben Jahren in der Psychatrie: Gustl Mollath. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | „Die Entscheidungen der damaligen Ermittler waren alle vertretbar“, sagte Florian Hermann (CSU), der Vorsitzende des Mollath-Untersuchungsausschusses am Dienstag nach der letzten Sitzung im bayerischen Landtag. Steuerfahnder und Staatsanwälte hätten aus den Anzeigen und Schriftsammlungen, die Mollath vorgelegt hatte, keinen Anfangsverdacht für Ermittlungen gegen Bankangestellte und Kunden der HypoVereinsbank (HVB) ableiten können.

Der seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachte Mollath hatte mehrfach auf anonyme Kapitaltransfers in die Schweiz hingewiesen. Auch Justizministerin Beate Merk (CSU) habe sich im Rahmen der Möglichkeiten, die ihr das Amt bieten, korrekt verhalten, so der Ausschussvorsitzende. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner FDP verabschiedeten die Abgeordneten der CSU einen Mehrheitsbericht über die Arbeit des Untersuchungsausschusses.

Diesem schloss sich die Opposition aus Freien Wählern, SPD und Grünen nicht an. Schon der Fragenteil sei so verfälscht und manipulativ, dass man sich nicht habe einigen können, sagte Martin Runge, Fraktionsvorsitzender der Grünen im bayerischen Landtag. Scharf kritisierte die Opposition den mangelnden Aufklärungswillen von CSU und FDP während der nur einen Monat währenden Befragung. „Die Regierungsfraktion ist der verlängerte Arm des Justizministeriums“, sagte Inge Aures (SPD). Die Erkenntnisse des Ausschusses würden in dem Bericht „schöngeredet und vertuscht“.

Untersucht wurde der Fall, weil Gustl Mollath seit 2006 gegen seinen Willen in der Psychiatrie einsitzt. Er soll seine Frau angegriffen sowie die Autoreifen mehrerer Fahrzeuge aufgestochen haben. Von der Anklage der Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde Mollath freigesprochen. Jedoch wurden ihm Gemeingefährlichkeit und krankhafter Wahn attestiert. Als Beweis für diesen Wahn galten die Anzeigen, die Mollath gegen Mitarbeiter der HVB wegen Steuerhinterziehung erstattet hatte. Mittlerweile haben sich Teile seiner Vorwürfe bestätigt. Seit 2012 ermitteln Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung in mindestens 19 Fällen.

„Totalversagen der Behörden“

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Florian Streibl (Freie Wähler) sprach von einem „Totalversagen der Behörden“, weil diese Mollaths Strafanzeigen trotz klaren Anfangsverdachts nicht nachgegangen seien. „Herr Mollath würde heute nicht in der Psychiatrie sitzen, wenn man seinen Anzeigen nachgegangen wäre“, sagte Streibl, „das ist unentschuldbar.“

Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kommt im Abschlussfazit der Opposition nicht gut weg. Sie habe einseitig über den Fall informiert und entscheidende Akten nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, kritisiert die Opposition.

Darunter auch Mollaths 106-seitige Verteidigungsschrift mit der Bestätigung der Bank, dass die interne Revision mit dem Fall befasst sei. „Eine Ministerin, die sich nicht informiert oder sich kritiklos hinter den Behörden versteckt, ist unbrauchbar“, sagte Streibl. Merk hatte die Unabhängigkeit der Gerichte betont und gesagt, es stehe ihr nicht zu, richterliche Entscheidungen zu kritisieren. Die Entlassung der Ministerin sei unausweichlich, fordert die SPD.

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