Was bei Wahlen alles schiefgehen kann: Pleiten, Pech und Pannen
Alte oder falsche Wahlscheine, Wahlvorstände, die zu früh Feierabend machen oder brennende Wahlurnen: Auch bei Wahlen in Deutschland kann einiges schiefgehen.
MÜNCHEN afp | Für den Bundeswahlleiter ist Sonntag der wichtigste Tag des Jahres. Dass bei der Bundestagswahl alles reibungslos klappt, ist kein Naturgesetz. Denn auch wenn Wahlbetrug oder ein Chaos bei den Stimmauszählungen gern mit anderen Ländern in Verbindung gebracht werden, gab es auch in Deutschland schon kleine und größere Pannen.
ALTE WAHLSCHEINE bekamen vor dieser Wahl 30 Briefwähler in Oberhausen. Ein Mitarbeiter des Wahlamts verschickte Unterlagen von 2009, er hatte wohl versehentlich in einen falschen Karton gegriffen. In der Schachtel wurden noch die Wahlunterlagen der letzten Bundestagswahl gelagert, um sie Schulen als Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen.
FALSCHE WAHLSCHEINE erhielten 405 Briefwähler in Duisburg. Statt für einen Wahlkreis im Norden erhielten sie Unterlagen für einen Wahlkreis im Süden der Stadt. Pannen beim Versand der Briefwahlunterlagen gab es auch in anderen Städten – sie wurden aber so wie in Oberhausen und Duisburg noch rechtzeitig entdeckt.
DIE BUNDESTAGSWAHL 2005 brachte in Dortmund eine große Panne. Dort verschickte eine private Firma 50.000 Briefwahlunterlagen falsch. Die Stadt versuchte noch fieberhaft, den Fehler zu kontrollieren – doch am Ende mussten 10.533 Stimmen ungültig gewertet werden. An der Sitzverteilung änderte dies nichts.
Der damalige Bundeswahlleiter Johann Hahlen nahm die 2005 auch in anderen Wahlkreisen aufgetauchten Briefwahlpannen zum Anlass, von dieser Wahlart abzuraten – die Menschen sollten lieber selbst ins Wahllokal gehen.
FRÜHER FEIERABEND machten mehrere Wahlvorstände bei der Bundestagswahl 2002. In Eltville am Rhein, in Kassel und Trebur bei Rüsselsheim gingen Wahlvorstände einzelner Stimmbezirke einfach vor Ende der Auszählung nach Hause. Sie waren von der damals unerwartet großen Anzahl der Briefwähler überrascht worden und fühlten sich überlastet.
ANSCHLÄGE verübten 1987 Autonome im hessischen Mörfelden-Walldorf bei der Bundestagswahl. Sie warfen eine Viertelstunde vor Schließung des Wahllokals einen Molotow-Cocktail in eine Wahlurne, die abgegebenen Stimmzettel verbrannten. In dem Wahlkreis musste nachgewählt werden. Nachwahlen gab es zwar schon mehrfach – diese waren aber ansonsten wegen des Todes von Bewerbern fällig geworden.
AUF LANDESEBENE gab es gravierendere Auswirkungen bei Wahlen als im Bund. In Hamburg erklärte das Verfassungsgericht 1993 die Bürgerschaftswahl von 1991 für ungültig. Die Kandidatenaufstellung in der CDU hatte nicht den Wahlgesetzen entsprochen. Und in Schleswig-Holstein fand die Landtagswahl im vergangenen Jahr als vorgezogene Wahl statt: Das Verfassungsgericht hatte die Wahl von 2009 wieder kassiert, weil die Vergabe der Ausgleichsmandate ungenau war.
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