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Sozialleistungen für EU-BürgerHartz ohne Vorlauf

Arbeitslose EU-Bürger haben nach Auffassung des Landessozialgerichts NRW Anspruch auf Hartz IV. Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt das Urteil.

Wohnblock mit Osteuropa-Zuwanderern in Duisburg. Bild: dpa

BERLIN taz | Experten sehen das Urteil kritisch, der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt es jedoch als „Sieg der Vernunft“. EU-Bürger, die nach Deutschland eingewandert sind, hier aber auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen konnten, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Dies hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht entschieden.

Der Paritätische empfiehlt in einer Erklärung nun „allen Betroffenen, Hartz IV zu beantragen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen“. „Es ist ein Gebot sowohl der Mitmenschlichkeit als auch der Vernunft, allen europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern endlich gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu gewähren“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Gericht hatte am Donnerstag einer in Gelsenkirchen lebenden vierköpfigen Familie aus Rumänien einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) zuerkannt (Az.:L 19 AS 129/13). Die Familie mit zwei Kindern lebt seit 2009 in Gelsenkirchen.

Das Verfahren betrifft den Zeitraum von Mitte 2010 bis November 2011. Damals lebte die Familie von Kindergeld und dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften. Inzwischen hat die Mutter einen Job als Putzhilfe, die Familie stockt mit Hartz IV auf.

Ausschlussgrund nicht gegeben

Nach bisheriger Rechtsprechung haben EU-Bürger in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie zuvor keinen Job als Arbeitnehmer hatten und auch nicht als Selbständige arbeiten. Dann greift der Paragraph 7 im Sozialgesetzbuch II, wonach EU-Bürger keine Leistung bekommen, wenn sich das Aufenthaltsrecht „ausschließlich aus dem Zweck der Arbeitssuche“ ergibt, sie also ohne vorherige Beschäftigung in Deutschland arbeitslos sind.

Das Gericht brachte nun eine bemerkenswerte Begründung dafür auf, warum dies auf die rumänische Familie nicht zutraf. Da die Bemühungen der Kläger, eine Arbeitsstelle zu erhalten, „zum Zeitpunkt der Antragsstellung erfolglos und auch für die Zukunft nicht erfolgversprechend gewesen seien, seien die Kläger nicht mehr zur Arbeitssuche freizügigkeitsberechtigt. Sie gehörten damit nicht zu dem ausgeschlossenen Personenkreis“, heißt es in einer Pressemittlung des Landessozialgerichts mit Sitz in Essen.

Im Klartext: Wer so gut wie keine Chancen auf einen Job hat, gilt nicht als „arbeitssuchend“ und kann daher nicht von Hartz-Leistungen ausgeschlossen werden. Schon im August gab es einen ähnlichen Eilentscheid des Gerichts, wonach eine zugewanderte bulgarische Familie ohne Deutschkenntnisse Hartz-IV-Leistungen bekommen sollte, weil sie nach einem Jahr vergeblicher Arbeitssuche kaum Aussicht auf einen Job hatte.

Übersichtliche Zuwanderung

Während auch die Diakonie das Urteil begrüßte, reagierten sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch der Deutsche Städtetag zurückhaltend. Das Urteil sei „grundsätzlich erstmal eine Einzelfallentscheidung, wir warten die schriftliche Begründung ab“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit der taz. Die Sozial- und Landessozialgerichte urteilten „nicht einheitlich“. Man warte daher auf die „höchstrichterliche Entscheidung“. Das Urteil ist zur Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.

Auch Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sagte am Freitag, die Entscheidung des Bundessozialgerichts sei „abzuwarten“.

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg rechnet für 2014 mit einer Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien in einem „Korridor von 100.000 bis 180.000 Personen“. Die Quote der Hartz-IV-Empfänger ist aber unter Bulgaren und Rumänen weitaus niedriger als unter allen Ausländern insgesamt. Das zahlenmäßige Niveau der Leistungsempfänger sei „keineswegs hoch“, erklärt Herbert Brücker, Migrationsexperte am IAB. Allerdings sei der „Anstieg“ der LeistungsempfängerInnen unter den Bulgaren und Rumänen „bedenklich“.

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32 Kommentare

 / 
  • R
    Reiner

    Zu: @ "M.A." =

     

    Sie sind kein Lobbyist der Rüstungs- und Bürgerkriegs-Industrie - oder?

  • UH
    Ungeschminkte Hartz-IV-Wahrheit:

    Moderne Zeiten im Hartz-IV-Strafvollzug 2013!

     

    Das deutsch-europäische Kapital ist aus 1933-1945 lernfähig!

     

    Die modifizierte Hartz-IV-Selektion in Deutschland für EU-Europa, - im Herrschafts- und Menschenverwertungsinteresse der europäischen und deutschen Finanz- und Monopolbourgeoisie und deren Geschäfts- und "Sozialpartner"! - aus allen bürgerlichen Kirchen: Sozialverbänden, Gewerkschaften und Parteien, Regierungen und Parlamentsmehrheiten!

  • RS
    Reinhold Schramm

    Nach 35 Jahren in Vollzeitarbeit und Wertschöpfung, nach ALG I, im Hartz-IV-Strafvollzug, heißt es in der "Eingliederungsvereinbarung" vom Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, unter anderem:

     

    "Führen die Leistungsminderungen dazu, dass gar kein Arbeitslosengeld II mehr gezahlt wird, werden auch keine Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt." und zuvor: "In Überschneidungsmonaten werden die Minderungen addiert."

     

    Machen wir uns doch nichts vor, hier werden vormals langjährige Lohnabhängige der realen Mehrwertschöpfung (in der Bundesrepublik Deutschland) von der Arbeitsagentur, von der Bundesregierung und Justiz, wie der letzte Dreck behandelt!

     

    Ausländische und deutsche Arbeitskräfte müssen diesen menschenfeindlichen und postfaschistischen Zustand gemeinsam beseitigen!

    • @Reinhold Schramm:

      Zumal es sich bei dieser Regelung um Verfassungsbruch handelt. Nach den Urteil des BVerfG vom 9.2 2010 muss bei Sanktionierung ein sachwerter Ausgleich stattfinden. Wie das in Kranken- und Pflegeversicherung aussehen soll, bleibt offen oder ist nicht möglich.

      Die Bekämpfung des gesetzeswidrigen Sanktions-§ 31 a SGB II kann nur auf Verfassungsebene stattfinden.

      Selbst jener, der diesen Wisch unterschreibt, dürfte nicht verloren sein, da es sich um einen sittenwidrigen

      Vertrag handelt, der den Unterzeichner zur eigenen Aberkennung von Bürgerrechten bewegt.

      Am besten so einen Schwachsinn erst garnicht unterschreiben.

    • @Reinhold Schramm:

      "Führen die Leistungsminderungen dazu, dass gar kein Arbeitslosengeld II mehr gezahlt wird, werden auch keine Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt."

       

      Meines Wissens nach wird dann, wenn eine Sanktionierung auf 100% erfolgt ist, sehr wohl weiterhin Krankenversicherung gezahlt (und wohl auch Pflegeversicherung), wenn (!) sich der Betreffende Lebensmittelgutscheine abholt. So ist jedenfalls die Praxis in Hamburg und NRW. Würde mich wundern, wenn es für die Bundeslüänder Spielräume geben würde, davon abzuweichen.

      • @Viccy:

        Der Hinweis wird in einer EGV einfach unterschlagen, wohlwissend. Das gilt für alle Jobcenter Deutschlands

        • @lions:

          Das ist schlecht. Wenn auch spätestens dann, wenn die Leute mit knurrendem Magen und gereizt bis an die Unterlippe in der Eingangszone des jeweiligen Jobcenters stehen, die Information über Lebensmittelgutscheine (samt Aushändigung) erfolgen dürfte. Aber wie gesagt, mollte darauf hinweisen. In der EGV meines Erachtens aber noch nicht zwingend; der Zeitpunkt der ersten erfolgten Sanktionierung wäre auch noch genügend früh, finde ich.

      • OM
        Ohne Moos nix los
        @Viccy:

        Stimmt nicht Viccy. Wer zu 100% sanktioniert ist, verliert seinen Versicherungsschutz und hat auch kein Anrecht mehr auf Lebensmittelgutscheine. So hat das Jobcenter Berlin Mitte im Fall von Ralph Boes entschieden.

        • @Ohne Moos nix los:

          Das wäre eine Sauerei und evident verfassungswidrig. Könnte ich bitte einen Link haben (bitte einen von Ihnen ersuchten, damit wir uns auf denselben Text beziehen können)?

          • OM
            Ohne Moos nix los
            @Viccy:

            Schauen Sie mal bei www.buergerinitiative-grundeinkommen.de nach. Da hat Ralph Boes seinen gesamten Schritwechsel mit dem JC online gestellt.

            • @Ohne Moos nix los:

              Vgl. meine Antwort an Anamolie direkt hier drunter.

          • @Viccy:

            Außer des Bescheides des Jc Berlin und Widerspruch von R.B. fand ich nichts, was auf ein Urteil schließen ließe.

             

            http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Prozesse/2013-08-19--Widerspruch-zur-Totalsanktion.pdf

             

            http://hoelderlin.blog.de/2013/07/31/weit-ralph-boes-ab-1-august-2013-total-jeglichen-krankenschutz-sanktioniert-16280427/

             

            Doch die Gewissheit, dass totale 100 % gehen, ist damit vorhanden. Na dann Glück ab.

            • @lions:

              Danke für die Links. Schau mal in dem Sanktionsbescheid auf S. 3:

               

              "Ergänzende Sachleistungen:

               

              (...)

               

              Ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen können Ihnen auf Antrag noch während des gesamten oben genannten Minderungszeitraumes erbracht werden (...)

               

              Werden Ihnen Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gewährt, lebt (...) Der Versicherungsschutz wieder auf"

               

              Also im Klartext: Er hat keinen Versicherungsschutz und nichts zu futtern im Kühlschrank, weil er - wie es auch auf seiner Seite steht - hungern will, mit dem Hungerstreik ein Zeichen setzen will.

               

              Das mag man als Protestform durchaus verstehen oder gar begrüßen, aber es bedeutet demnach keineswegs, dass die Jobcenter in Berlin ihre Sanktionen soweit ausdehnen, dass jeglicher Versicherungsschutz etc. entfällt.

              • @Viccy:

                Jetzt kapiere ich die Intention von R.Boes. Er beruft sich auf den Entwürdigungscharkter von Lebensmittelgutscheinen. Die sind gesetzlich nur anzuwenden, wenn Geldmittel nicht sachgerecht eigesetzt werden. Das heißt, das JC legt die Zange an der verkehrten Stelle an- an der Grundversorgung, mit dessen Umsetzung der Sanktionierte offensichtlich keine Probleme hat. Das verstößt gegen Art 1 GG.

                • @lions:

                  Tja, wenn das BVerfG vor einiger Zeit 382 Euro als Minimum für ein menschenwürdiges Dasein festgesetzt hat, stellt sich in der Tat die Frage, wieso eine Absenkung - sei es auch durch Sanktionen, weil Herr Boes keine "Jobs" (von Beruf spricht ja keiner...) annehmen will, die er scheiße findet - mit Artikel 1 GG vereinbar sein soll.

                   

                  Wenn 382 Euro in bar aus Artikel 1 abzuleiten sind (was m.E. fraglich ist, aber nun halt so beschlossen wurde), dann muss das halt auch konsequent beachtet werden.

                   

                  Bin gespannt, was aus seinem Rechtszug wird. Hoffentlich bleibt die taz dran, das ist viel wichtiger als Artikel über Zigeunerschnitzel und menstruationsblutleckende Ossis.

            • @lions:

              meine Tür- und Angelgrammatik bitte überlesen.

              • @lions:

                (Warum eigentlich Chucky als Bildchen?)

                • @Viccy:

                  Es ist das Bild aus dem Abgrund meiner Seele, oder so.

  • E
    EU-Klassenkampf

    Wer mehr als 30-Vollzeitarbeitsjahre in der Wertschöpfung und Lohnarbeit geleistet hat, der muss in Deutschland einen Anspruch auf ein auskömmliches Arbeitslosengeld haben, ohne im Hartz-IV-Strafvollzug für Erwerbslose zu landen, und ohne in Altersarmut - mit Abschlägen - zu landen!

     

    Ansonsten muss man das Quandtsche und Hundtsche CDU-CSU-SPD-NPD-Merkel-EU-System der Bourgeoisie und deren "Sozialpartner" beseitigen! - Dies wäre ein berechtigter Akt der Selbstverteidigung, auch gegen deren staatlich-europäische Justiz, der Klassenjustiz der deutschen und europäischen Bourgeoisie und Erbschafts-Milliardäre* (*- ohne deren persönliche Arbeitsleistung)!

     

    Aufwachen, brave treu-doof-deutsch-europäische Arbeits- und Lohn-Michels! (?)

    • @EU-Klassenkampf:

      Wie lange gibt es nach 30 Jahren Arbeit das ALG 1 (hartz4 ist ja ALG II)? 12 Monate oder 24?

  • W
    Wolfgang

    Und Sozialdarwinismus für Lohnarbeiter in Deutschland!

     

    Nachdenken, über den Hartz-IV-Strafvollzug für Erwerbslose aus der vormals realen persönlichen Mehrwertschöpfung!

     

    Nach 35. Vollzeit-Arbeits-Jahren, u. a. als Facharbeiter und Meister, in realer Wertschöpfung und Mehrwertschöpfung (die Differenz entspricht der persönlichen Arbeitsleistung für die eigenen Reproduktionskosten), wie sie selbst Frau von der Leyen und die Mehrzahl der Regierungsmitarbeiter in ihrem Leben nicht geleistet haben, befinde ich mich heute, nach ALG I, im offenen Hartz-IV-Strafvollzug für Arbeitslose der vormaligen Mehrwertschöpfung - und zukünftig in Alters-Armut, mit Rentenabschlägen!

     

    Aufwachen, brave Michels, und das Gesellschaftssystem der Bourgeoisie in EU-Europa beseitigen!

  • K
    Kopfhörer

    Schafft das Geld ab.

  • G
    Gustav

    Hier sind doch nun wirklich

    Zweifel am Verstand

    der Prädikatsexamen-RichterInnen

    angemessen???

    Wollen die RichterInnen Völkerwanderungen

    den Deutschen nun aufzwingen?

    Etwas weniger Elite

    würde

    Deutschland guttun.

     

    Das ist eine Anleitung

    zum Sozialabbau breiter Schichten und zur Demokratieaushebelung. Hier wird der Souverän entmachtet!!

    Gerichte dürfen nicht das Recht haben das Volk politisch neu

    zusammenzusetzen per Einwanderungsforcierungen

    der Judikative, um den ungenehmen Willen des Souveräns zu umgehen und zu marginalisieren. Das ist

    faschistoide Willkürpolitik.

    Der Legislative unterliegt

    die Außenpolitik und Einwanderungspolitik. Sie ist dafür gewählt. Die Judikative

    hat für die Einhaltung der Gesetze zu achten und die Exekutive deren Durchsetzung.

    Dabei muss es bleiben.

    Alle drei haben Schaden vom Deutschen Volke abzuwenden

    und Deutschland nicht in Krisen zu stürzen!

     

    Das ist aber kein Notstandsgesetzetüröffner!!!

    Einem Gericht dieser Kategorie steht es nicht

    zu derart über die Haushaltsbudgets zu diktieren!!!

    Das kann es nicht überblicken und verantworen. Dafür fehlen jegliche finanzmarktechnischen

    und volkswirtschaftlichen Qualifikationen und demokratischen Legitimierungen.

     

    RichterInnen als Schattenregenten sind ein Verstoss gegen die Verfassung!

  • F
    FRUST

    Schon wieder ein Urteil,dass die Deutschen dupiert. Dieses Urteil ist Apartheids Politik gegen das eigene Volk. Das sind Urteile, die Hass säen.Dieses schäbige Urteil ist mit verantwortlich,wenn hier der Sozialstaat zusammenbricht.Wenn andere Länder ihre Hausaufgaben nicht machen/können, dann: "reiset nach Deutschland, denn da gibt es Geld für's Nichtstun". "Europa,mir graut's vor dir!"

     

    Ich hoffe doch, dass die Kommunen sich das nicht gefallen lassen.

  • M
    M.A.

    Aus der Logik heraus: Hartz4 für alle ersatzlos streichen! Problem gelöst.

    • H
      Hans
      @M.A.:

      1) Rechts- und Verfassungswirdig

      2) Das würde lustig werden, denn dann hätten wir ganz schnell Ausnahmezustand

      3) Empfehle ich Ihnen Ihren finstren Fürsten mal nach dem Verbleib Ihrer Seele zu fragen ^_^

  • PS:

     

    "Experten sehen das Urteil kritisch, der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt es jedoch als ´Sieg der Vernunft´."

     

    Damit bringt Frau Dribbusch ungewollt zum Ausdruck, dass der Paritätische Wohlfahrtverband *nicht* aus Experten (für was eigentlich...) besteht.

  • "Die Quote der Hartz-IV-Empfänger ist aber unter Bulgaren und Rumänen weitaus niedriger als unter allen Ausländern insgesamt."

     

    Joah. Mit knapp 10% immerhin höher als die Quote bei den Deutschen ist sie aber schon.

     

    Interessant wäre nun noch zu erfahren, wie hoch die Quote bei derjenigen Bevölkerungsgruppe ist, die in Bulgarien und Rumänien nicht gerne gesehen ist.

     

    Gibt es Schätzungen dazu, wie sich die zu erwartenden 100.000 bis 180.000 Personen sozial zusammensetzen?

  • "Im Klartext: Wer so gut wie keine Chancen auf einen Job hat, gilt nicht als ´arbeitssuchend´ und kann daher nicht von Hartz-Leistungen ausgeschlossen werden."

     

    Normalerweise ist es doch gerade umgekehrt: Der Empfänger muss arbeitssuchend sein, also insbesondere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um hartz4 zu erhalten. Andernfalls erhält er ggf. Frührente oder irgendetwas anderes aus dem Fundus der enorm dicken Sozialgesetzbücher, aber eben nicht hartz4.

     

    Hartz4 ist (bisher) eng mit dem jedenfalls theoretisch bestehenden Näheverhältnis zum Arbeitsmarkt verkoppelt.

     

    Warum das Gericht dies aufgelöst hat, finde ich unter systematischen Gesichtspunkten schwer nachvollziehbar. Was ist denn dann künftig mit Deutschen, die keine Bewerbungen mehr schreiben wollen? Z.B., weil sie schon 250 Stück ohne Erfolg geschrieben haben? Bekommen die dann auch hartz4 weiterhin in voller Höhe - es wäre allemal konsequent.

  • MN
    Mal nachdenken

    Na wem hier nicht auffällt das was vom Bauch her nicht stimmt. Dann weiß ich auch nicht.

    Übersetzt bedeutet dies doch, ich spare jahrelang und dann kommt irgendwer um die Ecke und will die Hälfte ab. Dies erscheint mir irgendwie jetzt passend als Beispiel.

  • D
    D.J.

    Auch wenn ich mich mit solchen Banalitäten wiederhole bzw. wiederholen muss: Absolute Freizügigkeit (also auch dauerhaft nicht Erwerbstätiger) in einem ökonomisch und sozial überaus ungleichen Kontinent einerseits und Sozialstaat andererseits gehen nicht zusammen.

    Gelsenkirchen hat laut WAZ angekündigt, dem Urteil nicht zu folgen; weitere Städte werden gewiss folgen. D.h. die Sache geht in die nächste Instanz.

  • E
    Eisvogel

    Solche Urteile gibt es in letzter Zeit auch in Nachbarländern häufiger. Besser gesagt in Ländern mit hohen sozialen Standards. Die kommen jetzt sicher alle auf einen strengen Prüfstand ohne dass die Bevölkerung noch recht List verspürt, sich zu wehren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?