Amtseinführung der Datenschützerin: Neuzugang in Neuland

Andrea Voßhoff nähert sich vorsichtig den „potenziellen“ Überwachungsgefahren. Ihr Vorgänger Schaar verliert kein böses Wort über sie.

Datenschutz-Trio: die neue Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (links), ihr Vorgänger Peter Schaar (rechts) und Bundesinnenminister de Maiziere. Bild: dpa

BONN taz | Bei der Amtseinführung seiner Nachfolgerin Andrea Voßhoff zeigt sich Peter Schaar gut gelaunt. Zum Abschied verliert er kein böses Wort. In der noblen Redoute, einem Ballhaus in Bonn, spart sich der 59-Jährige allzu kritische Töne. Die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werde dem Amt ein neues Profil geben, sagt Schaar. „Und ich bin zuversichtlich, dass es ein starkes Profil wird.“ Andere sind da weniger optimistisch.

Zehn Jahre lang hatte Schaar versucht, die Grundrechte der Bürger gegen staatliche Informationsgelüste zu verteidigen. Mit vier Innenministern stritt er sich herum, zuletzt mit CSU-Mann Hans-Peter Friedrich, dem er mangelnden Aufklärungswillen in der NSA-Affäre vorwarf. Sichtbare Erfolge gab es wenige, Niederlagen etliche. Die Möglichkeiten des Amtes sind begrenzt.

Der Datenschutzbeauftragte kann keine Sanktionen verhängen, nur öffentlich mahnen. Das hat Schaar immer wieder getan, bestätigt ihm auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Ob bei Antiterrordatei oder Vorratsdatenspeicherung – Schaar sei „nicht müde geworden, kritisch zu hinterfragen“, sagt de Maizière über den Grünen, der nach zwei Amtszeiten nicht wiedergewählt werden konnte.

Nun lenkt Andrea Voßhoff die 86-köpfige Behörde. Die 55-jährige Christdemokratin ist die erste Frau in diesem Amt. Ihre Wahl im Bundestag war umstritten. Bürgerrechtsorganisationen übten scharfe Kritik. So zeigte sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) „entsetzt“. „Ist Datenschutz der Großen Koalition so unwichtig geworden, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten zur Versorgung einer erfolglosen Parteipolitikerin und Ex-Hinterbänklerin herhalten darf?“, fragte die DVD-Vorsitzende Karin Schuler.

Voßhoff saß von 1998 bis 2013 im Bundestag, verlor jedoch im September ihren Brandenburger Wahlkreis an Frank-Walter Steinmeier (SPD). Als Datenschützerin profilierte sich die Anwältin bislang nicht. Stattdessen stimmte sie für Internetsperren ebenso wie für die Onlinedurchsuchung, verteidigte die Vorratsdatenspeicherung sowie das umstrittene Acta-Abkommen.

Nix Konkretes

Er freue sich, dass es gelungen sei, mit Voßhoff „eine so erfahrene und anerkannte Juristin zu gewinnen“, sagt Minister de Maizière. Er gehe davon aus, dass es auch nach der Ära Schaar weiter Meinungsunterschiede geben werde. Denn das läge „ein bisschen in der Natur der Sache“.

Voßhoff weiß um die Kritik an ihrer Person. „Eine gesunde Skepsis gegenüber der Neuen ist sicherlich nicht zum Nachteil“, gibt sie sich jovial. Ihrem Vorgänger bescheinigt sie, sein Einsatz sei „beispielhaft“ gewesen und habe „Maßstäbe gesetzt“. Auf aktuelle Auseinandersetzungen wie die um die Vorratsdatenspeicherung geht sie nicht ein. Zur NSA sagt sie nur indirekt, die „potenziell flächendeckende Überwachung“ durch ausländische Geheimdienste sei ein Beispiel dafür, dass der Bürger noch gläserner geworden sei. Auch ansonsten vermeidet sie allzu konkrete Aussagen, was sie zur Verteidigung des von ihr als „ernsthaft gefährdet“ bezeichneten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen unternehmen will.

Immerhin ist Voßhoff sichtlich bemüht, nicht als brave Erfüllungsgehilfin der Regierung zu erscheinen. Ausdrücklich schließt sie sich der Forderung Schaars nach einer größeren Unabhängigkeit ihres Amtes an. Derzeit unterliegt es der Dienstaufsicht des Innenministeriums. Es sei „geboten, die Struktur der Rechtsstellung des Bundesamtes zu überdenken“, fordert Voßhoff.

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