Weg frei für Finanztransaktionssteuer: Da kann London lange meckern
Die Steuer auf Finanzprodukte kann kommen. Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage Großbritanniens gegen ihre Einführung in 11 EU-Staaten abgewiesen.
BRÜSSEL rtr/dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat grünes Licht für die geplante Einführung einer Börsensteuer in elf Euro-Ländern gegeben. Die Luxemburger Richter wiesen am Mittwoch eine Klage Großbritanniens gegen den EU-Ratsbeschluss vom Januar 2013 ab (Az: C-209/13). Der Beschluss beschränke sich auf die Ermächtigung zur Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit, ohne selbst Bestandteile einer Finanztransaktionssteuer zu enthalten, urteilte der EuGH.
Die britische Regierung hatte geklagt, weil sie durch den Ratsbeschluss ihre Rechte und Pflichten als nicht-teilnehmender Staat missachtet sah und zusätzliche Kosten befürchtete. Großbritannien hat sich in mehreren Verfahren vor dem EuGH gegen einen zu starken Einfluss aus Brüssel zur Wehr gesetzt und versucht so auch den Finanzplatz London zu verteidigen.
Die Steuer gilt als Mittel, um Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen. Nach den Plänen soll der Steuersatz bei Geschäften mit Anleihen und Aktien 0,1 Prozent betragen, bei spekulativen Derivaten 0,01 Prozent. Dies ist ein Mindestsatz, über den die Staaten hinaus gehen können. Nach Schätzungen der EU-Kommission würden die elf Staaten etwa 34 Milliarden Euro Steuern einnehmen, davon Deutschland allein 12 Milliarden Euro.
Neben Deutschland und Frankreich wollen auch Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien die Steuer einführen. Eine Einigung wird von Deutschland und Frankreich noch vor der Europawahl am 25. Mai angestrebt.
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