Kinderschutzbund gegen Schokokonzern: Ein .kinder-Riegel für Ferrero?
Beschneidet der Süßwarenhersteller mit der geplanten Domainendung „.kinder“ die Rechte junger Menschen? Der Kinderschutzbund ist empört.
BERLIN taz | Ekkehard Mutschler ist wütend auf den Süßwarenhersteller Ferrero. „Kinder sind keine schutzwürdige Marke, die ein Unternehmen für sich beanspruchen kann. Kinder sind unser allerhöchstes Gut“, sagte der Jugendbeauftragte des Deutschen Kinderschutzbundes kürzlich dem Onlinedienst heise.
Erst vor kurzem hatte Mutschler bemerkt, dass Ferrero sich vor zwei Jahren um die Top-Level-Domain (TLD)„.kinder“ beworben hat. Statt „Kinderschokolade.de“ wäre nach Aktivierung der neuen Domain-Endung „Kinderschokolade.kinder“ als Internetadresse möglich. Die Endung „.kinder“ ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn es nach Mutschler geht. Ferrero beschneide damit die Rechte junger Menschen. Der Süßwarenhersteller hingegen möchte sich zu Mutschlers Vorwürfen zunächst nicht äußern.
Mutschler definiert den Begriff „Kinder“ als Beschreibung junger Menschen im Entwicklungsstadium der Kindheit. Es gehe nicht an, dass eine Domain-Endung „.kinder“ für werbliche Zwecke benutzt werde, sagt er. „Der Begriff Kinder wird als Handelsobjekt missbraucht."
Nichts als eine Buchstabenaneinanderreihung?
Stellt sich die Frage, ob man im Fall von Ferrero lediglich von einer Marke spricht oder ob man der Begriffsdefinition von Mutschler folgt? Und ob man das eine überhaupt vom anderen trennen kann? Für eine Trennung spricht, dass die Marke „Kinder“ im Ausland nichts weiter als eine Buchstabenaneinanderreihung ist. Ein abstraktes Wort also.
Nur in deutschsprachigen Ländern entwickeln Verbraucher einen Bezug zur Hauptzielgruppe. Und solange dieser Bezug besteht: Worin liegt dann der Missbrauch des Wortes? Es ist der Aspekt der Irreführung, an dem sich Mutschler so stört: „Da sucht jemand Informationen für seine Kinder, fällt auf die Endung ‚.kinder‘ herein und landet dann beim Süßwarenhersteller.“
Der Berliner Markenanwalt Michael Plüschke kann die Argumentation des Jugendbeauftragten nicht nachvollziehen. „Die Domain ist vollkommen egal, wenn man im Internet auf der Suche nach Informationen ist. Auf die Relevanz einer Seite bei Google haben die Domains keinen Einfluss. Für die Adressendungen interessiert sich kein Mensch“, sagt Plüschke.
Da liegt der Markenanwalt richtig: Tatsächlich macht die Top-Level-Domain einer Website beim Google-Ranking fast keinen Unterschied. Lediglich das Alter einer Domain bringt bei der Suche einen minimalen Vorteil sowie Domains, die das gegoogelte Wort beinhalten und fett hervorgehoben werden. Wenn länderspezifisch gesucht wird, könnte sich für Ferrero sogar ein Nachteil aus der Domain-Änderung ergeben: In diesem Fall werden nur Ergebnisse mit .de-Domains angezeigt.
„Kein Markenschutz“
Trotzdem würde Plüschke die ‚.kinder‘-Domain sperren. Rein aus wettbewerbsrechtlicher Sicht, wie er sagt. „Ferrero konnte in verschiedenen Rechtsstreits keinen Markenschutz für den Begriff ‚Kinder‘ erwirken, da er allgemein gebräuchlich ist. Warum sollte das Unternehmen nun den Begriff als Domain für sich beanspruchen können? Gemeinnützige Organisationen, die sich mit Kindern beschäftigen, würden dadurch behindert.“
Zu all dem will sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das für die TLD mitverantwortlich ist, nicht äußern. „Wir müssen uns erst Klarheit über diese Debatte verschaffen“, sagt ein Sprecher. Bis dahin hofft Ekkehard Mutschler vom Kinderschutzbund auf wirksame Proteste gegen die ‚.kinder‘-Domain. Schließlich greife sie die Rechte der jungen Menschen an. Gegner kommen allerdings schon zu spät.
Eine Beschwerdefrist für die Domain hat es bereits gegeben. Von Juni 2012 bis März 2013 hätte man mit einem förmlichen Einspruch protestieren können. Demzufolge stünde der „.kinder“-TLD nichts mehr im Weg. Bleibt die Frage, warum man bis vor kurzem nichts von den Bewerbungen wusste.
ICANN-Veröffentlichung 2012
„Dass das Verfahren undurchsichtig ist, wie man in einigen Medien liest, stimmt nicht“, sagt Katrin Ohlmer, Geschäftsführerin von DOTZON. Die Organisation begleitet deutsche Firmen beim TLD-Bewerbungsprozess. Zudem ist DOTZON an der Konzeption der Bedingungen neuer Top-Level-Domains beteiligt. „Die eingegangenen Anträge wurden von der Vergabestelle, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), im //newgtlds.icann.org/en/program-status/application-results/strings-1200utc-13jun12-en:Juni 2012 vollständig //gtldresult.icann.org/application-result/applicationstatus/applicationdetails/1369:veröffentlicht“, erklärt Ohlmer.
Das hat der unabhängige Jurist, Prof. Alain Pellet, aus Frankreich genutzt und im Fall Amazon einen Einwand gegen die beantragte TLD ‚.amazon‘ ausgesprochen. Der Antrag des Online-Versandhändlers wurde daraufhin abgelehnt. Bei der „.kinder“-Domain, so Ohmler, habe diese Option aber offensichtlich niemand genutzt.
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