Informationsweitergabe im Fall Edathy: Keine Anklage gegen Friedrich

Ex-Innenminister Friedrich hatte SPD-Chef Gabriel vor den anstehenden Ermittlungen im Fall Edathy gewarnt. Das war illegal, aber eine Anklage wird es nicht geben.

Ihn trifft nur „geringe Schuld“: Ex-Minister Hans-Peter Friedrich. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die Berliner Staatsanwaltschaft will nach einem Medienbericht in der Edathy-Affäre keine Anklage gegen den ehemaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erheben. Dies gehe aus einem abschließenden Vermerk der Strafverfolgungsbehörde hervor, berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel.

Friedrich habe zwar rechtswidrig gehandelt, trage jedoch eine geringe Schuld. Die Staatsanwaltschaft kommentiere den Bericht nicht, sagte ihr Sprecher Martin Steltner.

Die Behörde ermittelt seit einigen Monaten gegen den CSU-Politiker wegen des Verdachts, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Der damalige Innenminister hatte im Oktober 2013 während der Koalitionsverhandlungen SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name des SPD-Politikers Sebastian Edathy bei Ermittlungen über Kinderpornografie im Ausland aufgetaucht war.

Friedrich hatte argumentiert, er habe durch den Hinweis Schaden von der künftigen Koalition abhalten wollen und auf Gabriels Verschwiegenheit vertraut. Nach Bekanntwerden der Vorgänge war Friedrich im Februar als Bundesagrarminister zurückgetreten.

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