Streamingportal kinox.to: Brandstiftung, Betrug, Erpressung

Bei Razzien wurden zwei der mutmaßlichen Betreiber von kinox.to festgenommen. Nutzer werden nicht verfolgt.

Die Website kinox.to verlinkt auf raubkopierte Filme und andere Medien, die Nutzer kostenlos abrufen können. Bild: dpa

Nach kino.to wird jetzt auch das Online-Filmportal kinox.to verfolgt: Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sind mit Razzien gegen die mutmaßlichen Betreiber des Kinoportals vorgegangen. Laut Generalstaatsanwaltschaft sind zwei Beschuldigte aus dem Raum Neuss und Düsseldorf festgenommen worden.

Zudem durchsuchten die Fahnder ein Haus in der Nähe von Lübeck, in dem zwei weitere Hauptbeschuldigte im Alter von 25 und 21 Jahren bei ihren Eltern leben, hatte der Spiegel berichtet. Nach ihnen werde europaweit gefahndet, bestätigte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein.

Die Streamingwebsite kinox.to verlinkt auf raubkopierte Filme und andere Medien, die Nutzer kostenlos abrufen können. Laut dem Webdienst Alexa zählt die Seite zu den 50 meistbesuchten Websites Deutschlands. Die Beschuldigten sollen in Zusammenhang mit den Betreibern des Vorgängerportals kino.to stehen, die teils mehrjährige Haftstrafen absitzen.

"Alle Mittel genutzt"

Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall kino.to und Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro wird den Hauptbeschuldigten laut Behördensprecher Klein auch räuberische Erpressung und Brandstiftung vorgeworfen.

Die Beschuldigten hätten „massiv versucht“, Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. „Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten.“ Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei „auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen“.

Die beiden gesuchten Männer hätten Deutschland bereits im Juli oder August verlassen, sagte Klein. Zu Fahndungsdetails wollte sich die Behörde nicht äußern, da die Brüder als gewaltbereit gelten und möglicherweise bewaffnet seien.

Die Hinweise auf die Verdächtigten hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) der Generalstaatsanwaltschaft zugetragen. Die Organisation wird von den Unternehmen und Verbänden der Buch-, Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft getragen. Die GVU habe in einem anderen Verfahren Hinweise darauf gewonnen, dass die Verdächtigten unter anderem die Portale movie4k.to, mygully.com, boerse.xs und kinox.to betreiben könnten, sagt Pressesprecherin Christine Ehlers.

Keine Verfolgung der Nutzer

Sorgen vor juristischer Verfolgung müssen sich zumindest die kinox.to-Nutzer wohl nicht machen. Der Kölner IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte: „Meine klare Meinung ist: Streaming ist immer legal.“ Solange keine eigene Kopie des Streams auf dem Rechner lande, sei es nicht rechtswidrig.

Der auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Carl Christian Müller meint, es sei noch nicht abschließend geklärt, ob Streaming legal sei. Letztlich könne es darauf ankommen, ob ein Portal etwa Filme für den Nutzer offensichtlich rechtswidrig anbiete. Dass Verbraucher mit juristischer Verfolgung rechnen müssen, hält er aber für unwahrscheinlich.

Für die GVU hingegen ist klar: Die Nutzer von kino.to machten sich strafbar. Streaming sei ein „sukzessiver Download“, sagt GVU-Sprecherin Ehlers. Er könne mit entsprechenden Programmen in einen dauerhaften Download umgewandelt werden.

Die Betreiber des umstrittenen Filmportals haben für die Organisation nur Hohn übrig. Seit Sonntag heißt es auf der Website: „@GVU: Ihr macht euch laecherlicher als ihr seid. Aber VIELEN DANK erneut fuer die extreme (unbezahlbare Werbung!! :-)“

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