UNO will Staatenlosigkeit abschaffen: „Anomalie des 21. Jahrhunderts“

Die UNO will das Problem der Staatenlosigkeit innerhalb der nächsten zehn Jahre beheben. Prominente unterschrieben eine entsprechende Kampagne.

In Myanmar haben mehr als eine Million Rohingya-Muslime keine Aussicht auf die Staatsbürgerschaft. Bild: ap

GENF taz | Bis 2024 soll es auf der Welt keine Menschen ohne Staatsbürgerschaft mehr geben. Das ist das Ziel einer Kampagne unter dem Motto „I belong“ (Ich gehöre wohin), die das auch für staatenlose Personen zuständige UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) am Dienstag in Genf startete. „Weltweit sind mindestens zehn Millionen Menschen staatenlos, alle zehn Minuten wird irgendwo in der Welt ein staatenloses Kind geboren“, erklärte Hochkommissar António Guterres. Das sei eine „schlimme Anomalie des 21. Jahrhunderts“, sagte er.

„Diese Menschen existieren nicht, sie haben keine normalen Rechte und führen keine legale Existenz“, beklagte der UNHCR-Chef. Für die Betroffenen bedeute dies „oftmals ein Leben ohne Bildung, Gesundheitsversorgung und reguläre Arbeit, ein Leben ohne Bewegungsfreiheit, Hoffnung und Zukunftsperspektive“, schrieben Guterres und 20 Prominente in einem gemeinsam unterzeichneten Brief.

Angesichts dieser Folgen sei die Klassifizierung eines Individuums als staatenlos „unmenschlich“. Unterzeichnet wurde der Brief unter anderen vom südafrikanischen Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu.

Laut UNHCR leben Staatenlose in allen Regionen der Welt, in vielen Fällen sind sie Opfer von ethnischer oder religiöser Diskriminierung. In 27 der 193 UNO-Staaten werde Frauen das Recht verweigert, ihre Nationalität an ihre Kinder weiterzugeben. Durch diese Regelung können laut UNHCR Generationen von staatenlosen Menschen entstehen. Zudem verursachten Kriege und Konflikte wie in Syrien Staatenlosigkeit.

Alle Länder

Auch der Zerfall von Staaten wie im Fall der früheren Sowjetunion und des ehemaligen Jugoslawien schaffe Staatenlosigkeit. Zu den Staatenlosen gehören auch Millionen palästinensischer Flüchtlinge, die zum Teil seit 1948 in inzwischen vierter Generation in Lagern in Syrien, Libanon, Jordanien und anderen Ländern leben.

In einer 1954 vereinbarten internationalen Konvention wurde erstmals die rechtliche Stellung von Staatenlosen definiert und Mindeststandards zu ihrer Behandlung wurden durch Regierungen und Behörden festgelegt. Eine zweite Konvention von 1961 enthält Maßnahmen zur Abschaffung von Staatenlosigkeit. Bis 2011 hatten lediglich 100 Staaten die beiden Konventionen ratifiziert, inzwischen sind es 144. Jetzt müssten „alle Länder Staatenlosigkeit durch Reformen ihrer Gesetze und Bestimmungen beenden“. Vorrangig sei, dass nirgendwo mehr ein Kind staatenlos zur Welt komme.

Das UNHCR verweist auch auf ermutigende Entwicklungen. In Bangladesch erhielten aufgrund eines Gerichtsurteils von 2008 inzwischen rund 300.000 ehemals Staatenlose mit der Muttersprache Urdu die Bürgerrechte. In der Elfenbeinküste wurden infolge von 2013 umgesetzten Reformen viele frühere staatenlose Menschen Staatsbürger.

In Deutschland lebten nach Angaben des UNHCR Anfang dieses Jahres 5.683 Staatenlose.

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