Freie Schulwahl in Gefahr: Gymnasien kriegen den Rest

Schleswig-Holstein will, dass weiterführende Schulen ihre Plätze nach Leistung vergeben. Kritiker befürchten, dass Grundschüler ohne Noten das Nachsehen haben.

Gemeinsames Lernen an der Gemeinschaftsschule soll nicht allen vergönnt sein Bild: dpa

KIEL taz | Hat der Viertklässler immer die richtigen Hefte und Bücher dabei? Schreibt seine Banknachbarin fehlerfrei Deutsch? Wie fair gehen die Kinder im Sportunterricht und in den Pausen miteinander um? Detailliert fragen die „Entwicklungsberichte zum Übergang an die allgemeinbildenden Schulen“ in Schleswig-Holstein solcherlei ab. Die mehrseitigen Auswertungen ersetzen mancherorts die Abschlusszeugnisse am Ende der Grundschulzeit, denn Noten sind in den Klassen drei und vier nicht vorgeschrieben. Diese Entwicklungsberichte zeigen aber durchaus, ob ein Kind leistungsstark oder lernschwach ist, ob es den Unterricht stört oder kreativ mitarbeitet. Zwar dürfen Eltern ihre Kinder an jeder Schule anmelden, egal wie die Noten oder der Bericht aussehen. Doch wenn Schulen mehr Bewerbungen als Plätze haben, dürfen sie aussieben.

Wie gesiebt wird, regelt ein Erlass des Schulministeriums. Gerade wird eine Neufassung beraten, die für Protest sorgt: Der Elternwille auf freie Schulwahl werde eingeschränkt, so die Kritik. „Wahlfreiheit adé“, sorgt sich die Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Elternvereins, Astrid Schulz-Evers. Der Verein kämpft mit seiner Initiative „G 9 jetzt“ dafür, dass das Turbo-Abitur an den Gymnasien abgeschafft wird, und beäugt argwöhnisch, ob Gemeinschaftsschulen den Gymnasien vorgezogen werden. Eben dies passiere nun, befürchtet Schulz-Evers.

Gerade die besonders begehrten Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, an denen Kinder nach neun statt nach acht Jahren das Abitur ablegen können, ohne die Schule wechseln zu müssen, könnten „zukünftig die Schülerzusammensetzung bestimmen“ und bis zu 20 Prozent der Plätze für „Viertklässler mit einer verklausulierten Gymnasialempfehlung“ freihalten, sagt Schulz-Evers. Entsprechend müssten die leer ausgegangenen Kinder dann notgedrungen an einem Gymnasium angemeldet werden. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf werden „quasi ausgegrenzt, wenn Leistungsstärkere die Plätze besetzen“, so Schulz-Evers.

Als dritten weiterführenden Schultyp gibt es in Schleswig-Holstein neben den Gemeinschaftsschulen und den rund 100 Gymnasien noch Regionalschulen, in denen nach Leistungsstärke getrennt unterrichtet wird. Gemeinschaftsschulen mit eigener Oberstufe führen auf direktem Weg zum Abitur. Fehlt eine Oberstufe, können Kinder auf ein benachbartes Gymnasium oder eine Berufsschule wechseln. Notenzeugnisse können in den ersten Schuljahren, in den Gemeinschaftsschulen bis Klasse 8, durch Berichtszeugnisse ersetzt werden. Schulische Leistungen lassen sich darin nur indirekt erkennen.

Der Vorsitzende des Philologenverbandes Schleswig-Holstein, Helmut Siegmon, spricht von einem „dreisten Schülersortierversuch zur Rettung der neuen, teuren Kleinstoberstufen an Gemeinschaftsschulen gegen den demographischen Trend“. Auch die Opposition kritisiert den Entwurf: Anita Klahn (FDP) sieht die Regierung mit einer „obrigkeitsstaatlichen Brechstange“ hantieren. Daniel Günther, Chef der CDU-Landtagsfraktion, nimmt an, das Schulministerium wolle den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen Abiturienten zuschanzen, zitieren ihn die Lübecker Nachrichten.

Dass die Landesregierung aus SPD, Grünen und der Minderheitenpartei SSW die Gemeinschaftsschulen befürworten, ist kein Geheimnis – die neue Schulministerin Britta Ernst (SPD), die das Amt von der zurückgetretenen Waltraud Wende (parteilos) übernahm, macht da keine Ausnahme. Auch den Eltern gefällt das Modell, bei dem alle Kinder bis zur zehnten Klassen gemeinsam unterrichtet werden. So ist die Gemeinschaftsschule mit insgesamt 185 Standorten, 40 davon mit einer eigenen Oberstufe, zur verbreitetsten weiterführenden Schulart in Schleswig-Holstein geworden (siehe Kasten).

Dass nun ausgerechnet der Erlass zum Schulwechsel, der zurzeit nur als Vorschlag vorliegt und zwischen den Parteien und Vereinen beraten wird, die Gemeinschaftsschulen bevorzugt, weist Ministeriumssprecher Thomas Schunck zurück. Schließlich gehe es nicht darum, Kinder, die eigentlich das Gymnasium besuchen wollten, auf die Gemeinschaftsschule umzuleiten. „Einziger Ablehnungsgrund ist die Kapazität“, betont Schunck. Um bei zu vielen Anmeldungen die Plätze zu vergeben, gebe es schon heute verschiedene Kriterien – zum Beispiel, ob bereits ein Geschwisterkind die Wunschschule besucht. Es darf auch gelost werden – „das ist ein gerichtsfestes Verfahren.“ Auch der Blick auf die Noten war schon bisher eines der Auswahl-Kriterien. Weil aber die Noten nicht mehr überall vergeben werden, müsse der Erlass angepasst werden. Gefragt sind dann so genannte überfachliche Leistungen wie soziale Kompetenz oder Lernbereitschaft. Die Schulpolitikerin der Grünen-Landtagsfraktion, Anke Erdmann, bestätigt: „Hier wird nur etwas fortgeschrieben, was bisher schon gängige Praxis war.“ Der Versuch, eine gute Mischung von leistungsstarken und -schwächeren Kindern herzustellen, entspreche der Idee der Gemeinschaftsschulen.

Wie der Erlass am Ende aussehen wird, steht noch nicht fest. Gerade hat der Entwurf die erste Anhörung hinter sich. Diverse Gruppen und Verbände haben sich geäußert und nun ist das Ministerium dabei, die Stellungnahmen auszuwerten.

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