Aktendeckel zu

■ PUA Polizei: Zippel wenig überzeugend

Oberstaatsanwältin Marion Zippel, 55, muß schon selbst dabei gewesen sein, um zu glauben, daß ein Polizist zugeschlagen hat. Zumindest hinterließ sie diesen Eindruck bei vielen Abgeordneten des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) Polizei. Die umstrittene Staatsanwältin wurde gestern erneut wegen zu eiliger und häufiger Verfahrenseinstellungen zugunsten von Polizeibeamten vernommen. Dazu hatte sich der PUA einen exemplarischen Fall herausgegriffen: Zwei Männer wurden von Polizisten der Wache 16, Lerchenstraße, bei der Festnahme und danach mißhandelt. Einer der Beschuldigten, ein Zigarre rauchender Beamter mit Lederhandschuhen, war laut Zippel schon „öfter durch die Akten gegeistert“. Trotzdem stellte sie das Verfahren ein, ohne daß sie wenigstens eine Gegenüberstellung veranlaßt hätte. Die Arbeitsgruppe der Staatsanwaltschaft, die seit Bekanntwerden des Polizeiskandals die eingestellten Verfahren auswertete, hatte genau das bemängelt.

Unbegründet, findet Frau Zippel, denn eine „Gegenüberstellung beweist die Tat nicht“. Es habe „zwei Blöcke“ gegeben, Polizisten und betroffene Bürger, deren Aussagen sich diametral widersprachen, so daß eine „Pattsituation“ entstanden sei. Es sei „ausgeschlossen“, daß eine Täteridentifizierung mittels Gegenüberstellung zu neuen Ermittlungsansätzen oder sogar einem Geständnis führe. „Ich kann den Tathergang nicht beweisen, also brauche ich keine Gegenüberstellung“, ist für Zippel völlig klar. Das „ist meiner Logik nach andersherum“, sprach Holger Christier (SPD) die Schwierigkeiten vieler Abgeordneter aus, Zippels Argumentation nachzuvollziehen.

Im Vorfeld der Zeugenvernehmung entbrannte eine heftige Debatte. Der GALier Manfred Mahr verlangte, daß alle Berichte des PUA-Arbeitsstabes, der auch die Fälle aufgearbeitet hat, die nicht einzeln im PUA besprochen werden, zugänglich gemacht werden. sim