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Punktsieg für Lauck

■ Gericht: Anklage wegen Verbreitung von „SS-Rassenkunde“ ist verjährt

Hamburg (taz) – Völlig überraschend konnte der Anwalt des US- Neonazis Gary Rex Lauck gestern noch einen Teilerfolg davontragen: Unmittelbar vor dem Plädoyer strich das Hamburger Landgericht den Anklagepunkt der Verbreitung der Druckschrift „SS- Rassenkunde“. Die Tat sei verjährt, befand das Gericht – nicht ohne allerdings Anwalt Hans-Otto Sieg die Absicht zu unterstellen, den Prozeß kurz vor dem Abschluß verschleppen zu wollen. Unbeeindruckt von der Richterschelte beantragte Sieg den Freispruch für seinen Mandanten.

Nachdem er dem Gericht in seinem Plädoyer zunächst unterstellte, daß es wegen der politischen Bedeutung des Falles nicht unbefangen urteilen könne, argumentierte der Anwalt doch noch juristisch: Unterstellt, sein Mandant hätte tatsächlich persönlich Propagandamaterial der „NSDAP/AO“ nach Deutschland geschickt, sei das lediglich auf Bestellung eines Abonnenten erfolgt. Somit sei diesem, nicht aber Lauck als Absender, der Posttransport zuzurechnen. Von 126 aktenkundigen Postsendungen seien zudem 96 bereits am Zoll angehalten worden. Da sie niemals das Gebiet der Bundesrepublik erreicht hätten, sei Lauck auch nicht für ihren Import haftbar zu machen.

Der Prozeß gegen Gary Rex Lauck ist insoweit ein Präzedenzfall, als das Landgericht erstmals über die Einfuhr von hier verbotenem Material aus dem Ausland zu entscheiden hat. Sieg sprach einem deutschen Gericht die Legitimation dafür ab: „Es ist anmaßend, Lauck vorzuschreiben, was er in den USA zu tun und zu lassen hat.“ Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch beantragt, Lauck zu fünf Jahren zu verurteilen. Der Führer der „NSDAP/AO“ habe sich der Volksverhetzung, der Verbreitung von neonazistischem Propagandamaterial sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht. Das Urteil soll am kommenden Donnerstag gefällt werden. Paula Berrit

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