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Bundesrat ins Herrenhaus

■ Der Bundesrat zieht im Jahr 1999 zeitgleich mit dem Bundestag um. Amtssitz wird das Preußische Herrenhaus

Die Entscheidung der Länder, mit dem Bundesrat vom Rhein an die Spree überzusiedlen, ist so gut wie perfekt. Im ständigen Beirat des Bundesrates haben dreizehn von sechzehn Ländern jetzt einem Papier zugestimmt, das den Umzug des Bundesrates gemeinsam mit dem Bundestag 1999 festschreibt.

Sitz der Länderkammer soll das Preußische Herrenhaus an der Leipziger Straße werden. In Bonn bleibt eine Außenstelle des Bundesrates. Bayern und Bremen haben die Vorlage erarbeitet, diese soll am 27. September auf der Bundesratssitzung verabschiedet werden.

Kernpunkt der Vorlage sei, daß „der Bundesrat als Verfassungsorgang seinen Sitz auch räumlich im Zentrum der Hauptstadt haben muß“, sagte die bayerische Staatsministerin Ursula Männle, die die Vorlage mit erarbeitet hat, zur taz. Der Umzug müsse darum zeitgleich mit dem von Parlament und Regierung stattfinden. Männle hält das Papier für „konsensfähig“, da es im Gegensatz zu früheren Vorstellungen Bayerns – das im Mai den vollständigen Umzug der Kammer nach Berlin gefordert hatte – Bonn eine Außenstelle samt Fachausschüssen zubilligt.

Als weiteres Zugeständnis an die Umzugsblockierer Rheinland- Pfalz und Nordrhein-Westfalen sieht die Staatsministerin, „daß der Bundesrat auf einen Neubau im Spreebogen verzichtet.“ Die Entscheidung, in das bestehende Preußische Herrenhaus zu ziehen, „bedeutet keine weiteren Kosten im Umzugsbudget“. Die Sanierung des Altbaus sei im 20-Milliarden- Mark-Etat des Bundes bereits eingeplant. Das 11.000 Quadratmeter große Gebäude schlage mit rund 200 Millionen Mark Projektkosten zu Buche. Ein Neubau koste mehr als das Doppelte, so Staatsministerin Männle.

Wichtig für die Länder ist, daß Bundesbauminister Klaus Töpfer, der den Umzug organisiert, im Vorfeld bereits sein Einverständnis für die neue Nutzung gegeben hat. Männle: „In Gesprächen mit Töpfer ist geklärt worden, daß sich das Preußische Herrenhaus in seiner Größenordnung für den Bundesrat eignet.“

Töpfer muß nun ein Ersatzquartier für die sogenannten Kopfstellen der in Bonn verbleibenden Ministerien suchen. Das Preußische Herrenhaus war 1995 für die zweiten Dienstsitze etwa der Ministerien für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit ausgewählt worden. Offen blieb damals, ob der ruinöse Plenarsaal restauriert werden sollte. Der Sitzungsraum des zwischen 1899 und 1903 erbauten Herrenhauses war im Zweiten Weltkrieg zerstört worden.

Für Ursula Männle bedeutet die zukünftige Nutzung des Plenarsaals eine zusätzliche Trumpfkarte. Die Kopfstellen der Ministerien hätten den Raum nicht für ihre Ansprüche verwenden können. Der Bundesrat dagegen benötige „nicht nur einen repräsentativen Sitzungssaal“. Er sei zugleich auf einen Raum angewiesen, der wesentlich größer sein müsse als der in Bonn. Rolf Lautenschläger

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