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Belästigung bestätigt

■ BGH lehnt Revision wegen sexueller Belästigung ab. Täter war Professor

Karlsruhe (taz) – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern die Verurteilung eines Psychologie-Professors der Universität Konstanz wegen sexueller Nötigung bestätigt und damit die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Der Hochschullehrer war vom Landgericht Konstanz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, weil er eine Doktorandin am Arbeitsplatz – einem Schlaflabor – sexuell bedrängt und mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen genötigt hatte.

Der Professor hatte sich sofort nach der Betreuung um eine sexuelle Beziehung zur Doktorandin bemüht. Diese hatte vorsichtig, aber eindeutig abgelehnt. Als seine Zudringlichkeiten nicht aufhörten, blieb sie schließlich zu Hause.

Daraufhin drohte ihr der Professor, sollte sie nicht zum Arbeitsplatz zurückkommen, werde es nichts aus ihrer Doktorarbeit. Wenige Wochen darauf überrumpelte der Professor die Doktorandin abends im Schlaflabor, warf sie wortlos auf das Bett und griff ihr unter Bluse und Rock. Als die Frau sich wegdrehte, hielt er sie zunächst fest. Erst als sie zu weinen begann, ließ er von ihr ab. Die Verteidigung hatte versucht, die Tätlichkeiten des Professors als „aggressives Flirten“ darzustellen, den der Professor sofort abgebrochen habe, als die Frau sich wehrte.

Der nur aus männlichen Richtern zusammengesetzte 1. Strafsenat des BHG erklärte nun gestern, die Frau habe eindeutig klargestellt, daß sie keine sexuelle Beziehung haben wollte. Darüber habe sich der Schlafforscher eindeutig hinweggesetzt. Das höchste bundesdeutsche Gericht in Strafsachen folgte mit seiner gestrigen Entscheidung dem Urteilsspruch des Konstanzer Landgerichts und attestierte ihm, im Verfahren keine rechtlichen Fehler begangen zu haben. Das Landgericht hatte seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten im wesentlichen auf die Aussagen des Opfers gestützt. Christian Rath

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