: Ostergeschenk für homosexuelle Paare
■ Statt Ehe: Lebensgemeinschaften dürfen sich beim Standesamt eintragen
Berlin (taz) – Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) wollte bis Ende des Herbstes einen Entwurf zum gesetzlichen Schutz gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften vorlegen; nun hat sie die Vorstellungen ihres Hauses auf einer Webseite der niedersächsischen Schwusos vorgestellt (www.schwulepolitik.de). Darin beteuert sie, ein wie im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbartes Reformwerk nicht zu verschleppen, aber mit besonderer Sorgfalt vorzugehen, weil „die CDU/CSU und die von ihr regierten Länder angekündigt haben, das Projekt der eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht mit zu tragen“.
In einem ersten Schritt soll bis Ostern kommenden Jahres eine Regelung, die kein Plazet des Bundesrats braucht, im Bundestag verabschiedet werden. In einer Präambel soll, so Däubler-Gmelin, die „jahrhundertelange Praxis von Verfolgung und Diskriminierung von Schwulen und Lesben verurteilt werden“. Darüber hinaus müsse festgestellt werden, dass diese in der Bundesrepublik fortwirkende Diskriminierung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Konkret schlägt die Juristin vor, die Eintragung einer homosexuellen Lebensgemeinschaft beim Standesamt zu ermöglichen. Damit sei das Recht des Namenswechsels verbunden; gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte allerdings auch; ein Zeugnisverweigerungsrecht wie bei heterosexuellen Ehen sei ebenso mit im Reformgesetz enthalten wie das Sorgerecht für Kindern von Partnern, wenn einer der Partner stirbt. Scheidungsregelungen sollen ebenfalls getroffen werden.
Ungeklärt bleiben Fragen des Steuerrechts (Ehegattensplitting, Erbschaftssteuerrecht), des Ausländerrechts (Zuzug von ausländischen PartnerInnen) und aus dem Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie sind von der Zustimmung der Länder abhängig. Das Justizministerium hofft, dass nach einem ersten Gesetzesschritt die Bedenken der Union, sofern sie alle Reformen blockiert, höchstrichterlich in der Praxis ausgeräumt werden. JaF
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