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Körting will keinen Dschihad

Die Senatsinnenverwaltung hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts eingelegt, wonach ein Sohn des Islamisten Reda Seyam den Vornamen „Dschihad“ tragen darf. Die Behörde führte an, das Kindeswohl sei durch die Namensgebung gefährdet. In Deutschland werde dieser Name mit Terrorismus in Verbindung gebracht, so Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Das Standesamt hatte den Namen 2005 abgelehnt. Das Amtsgericht Schöneberg wies den Beamten ein Jahr später an, den Namen einzutragen. Dagegen legte die Innenverwaltung Beschwerde ein – wegen der Auffassung, der Begriff „Dschihad“ enthalte in seiner kriegerischen Bedeutung „Tod den Christen und den Juden“. Das Landgericht befand dagegen Ende Januar, dass Dschihad ein in der islamischen Welt geläufiger Vorname sei. DDP, TAZ

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