: „Parken oder halten“
■ Über das wundersame juristische Ergebnis einer Knöllchendebatte
„Die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz ist von der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht gewürdigt worden.“ Anwalt Franz-Joachim Neugebauer ist über das Verhalten der Hamburger Anklagebehörde entsetzt, nachdem sein Mandant Fares Al Sammawi jüngst vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt worden ist. Grund: Der Iraker soll einen Polizisten beschimpft haben. Der Ordnungshüter, der zuvor ebenfalls herumgepöbelt hatte, blieb indes unbehelligt.
Es war der 26. November 1992. Fares Al Sammawi parkt sein Fahrzeug vorschriftswidrig in der zweiten Reihe des Grindelhofs und rennt schnell zum Abaton-Kino, um sich das aktuelle Programm zu holen. Als er nach wenigen Augenblicken zurückkommt, erwartet ihn bereits ein Polizist.
Zwischen Al Sammawi und dem Beamten entwickelt sich eine hitzige, wenngleich im alltäglichen Knöllchenkampf normale Debatte über die Frage „parken oder halten“. In der Auseinandersetzung, so zumindest der Iraker, zischt ihn der Polizist an: „Sie können wohl mit Kamelen besser umgehen als mit Autos.“ Al Sammawi fühlt sich beleidigt und weist den Beamten nach eigenen Angaben daraufhin, daß er diese Äußerung für „rassistisch“ hält.
Der kurze Disput hat ein Nachspiel: Beide erstatten gegen den jeweiligen Kontrahenten Strafantrag wegen Beleidigung. Und nun passiert, was Anwalt Neugebauer auf die Palme bringt: Während die Staatsanwaltschaft gegen Al Sammawi Anklage erhebt, stellt Staatsanwältin Marion Zippel das Verfahren gegen den Polizisten ein. Begründung: Es stehe Aussage gegen Aussage.
Fares Al Sammawi ist mittlerweile aufgrund der Schilderung des Polizeibeamten, der Iraker hätte sein Vorgehen mit „Nazimethoden“ verglichen, zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Neugebauer zum Urteil: „Man kann dem Richter in diesem Fall keinen Vorwurf machen. Zweifelhaft ist vielmehr die Praxis der Staatsanwaltschaft, die mit formularmäßiger Behandlung Polizisten schützt, wie wir es bereits aus Verfahren gegen Beamte der Reviere 15 (Davidwache, d. Red) und 16 (Lerchenwache, d. Red) kennen.“
Kai von Appen
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