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Wahl-Schwulitäten

■ Lesbischwule GAL: „Hamburger Ehe“und Anti-Diskriminierungs-Politik

Warum sich in Bescheidenheit üben? Die Liste der Begehrlichkeiten im Falle einer GAL-Regierungsbeteiligung ist so lang wie ein gleichberechtigtes lesbischwules Leben in Hamburg fern. Was ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz auf Landesebene für Hamburgs Lesben und Schwule bringen würde, war am Donnerstag abend Thema auf einem Hearing der GAL. Grundlage könnte der Entwurf sein, den die grünen Migrations-PolitikerInnen zur Bekämpfung rassistischer Benachteiligung erarbeitet haben.

„Vieles ließe sich problemlos erweitern oder übertragen“, erläuterte der GAL-Referent Dirk Hauer. Mit Anti-Diskriminierungs-Maßnahmen, angelehnt an das Frauen-Gleichstellungsgesetz, könnte Hamburgs Öffentlicher Dienst eine Vorreiterrolle für die Wirtschaft übernehmen. Auch die Vergabe städtischer Aufträge ließe sich an das Bemühen von Unternehmen koppeln, Minderheiten zu fördern. Eine „Leitstelle“, die rassistische Vorfälle dokumentiert und mit Eingriffsrechten gegenüber der Verwaltung ausgestattet ist, ließe sich auf die Probleme gleichgeschlechtlich liebender HamburgerInnen ausweiten. Institutionen, die Minderheiten diskriminieren, wie die Kirche, sollen nach den Vorstellungen der GAL keine staatlichen Zuwendungen bekommen.

Da der Gang zum Standesamt vorerst von der Bundesregierung versperrt wird, könnte die Hansestadt sich mit einer „Hamburger Ehe“hervortun, die auf Dauer angelegte homosexuelle Partnerschaften rechtlich „rückhaltlos“anerkennt. Das Zusammenleben schwuler und lesbischer Paare müßte künftig zudem auch in Sozialwohnungen möglich sein. Bisher können in Hamburg nur Verheiratete ihre Berechtigungsscheine zusammenlegen. Silke Mertins

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