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Blind in Isohaft

■ DHKP-C-Prozess: Türke soll Rädelsführer, aber kein Anstifter sein

Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) hat gestern den DHKP-C-Funktionär Nuri Eryüksel wegen „Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord und Beihilfe zum versuchten Totschlag wurde der 42-Jährige blinde Türke freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Mann dagegen vorgeworfen, gestützt auf einen umstrittenen Kronzeugen, DHKP-C-Kadern Befehle zur Ermordung von politischen Gegnern erteilt zu haben.

Das OLG sieht es aber als erwiesen an, dass Eryüksel nach seiner Haftentlassung im Mai 1997 wieder die Deutschland-Leitung der verbotenen DHKP-C („Revolutionäre Volksbefreiungsfront-Partei“) übernommen hat – zunächst zusammen mit dem 1999 ebenfalls in Hamburg abgeurteilten Serefettin Gül. Die DHKP-C ist eine Nachfolgeorganisation der verbotenen Devrimci Sol. Dem DHKP-C-Parteirat wird angelastet, seit 1994 Bestrafungsaktionen gegen so genannte „Parteiabweichler“ und „Putschisten“ angeordnet oder in Kauf genommen zu haben. Bei bewaffneten Zusammenstößen unter den Ex-Dev Sol-Leuten sind – gerade in Hamburg – mehrere Personen bei Schusswechseln verletzt worden. 1999 haben Aktivisten beider verfeindeter Flügel während OLG-Prozessen in Hamburg Gewaltverzichtserklärungen abgegeben.

Eryüksel war im Oktober 1999 in der Schweiz verhaftet und im März vorigen Jahres nach Hamburg überführt worden. Seither befindet er sich trotz Sehbehinderung im Untersuchungsgefängnis in totaler Isolationshaft. kva

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