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Doppelförderung ist fast out

Viele Landesförderungen für Photovoltaikanlagen weichen dem 100.000-Dächer-Programm. Von den acht Bundesländern, die im vergangenen Jahr dafür noch Geld verteilten, blieben nur vier übrig

Seit der Einführung des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms im Januar 1999 haben zahlreiche Bundesländer ihre Fördermittel eingefroren. Nachdem im April zusätzlich die erhöhte Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz hinzugekommen ist, unterstützt kaum noch ein Bundesland die marktübliche Solarstromtechnik. „Da sich durch die Bundesförderung und die gesetzlich verankerte Einspeisevergütung von 99 Pfennig Photovoltaikanlagen amortisieren und zudem noch steuerliche Vorteile für Anlagenbetreiber bestehen, sehen wir keinen Grund, noch zusätzlich auf Länderebene zu fördern“, erklärt Frank Neubauer, zuständig für Förderungsfragen zu erneuerbaren Energien bei den Stadtwerken Bremen, die 1999 Solarstromanlagen noch mit 8.000 Mark je Kilowatt bezuschusst hatten. Rheinland-Pfalz und Bremen bieten nur noch für Schulen eine Ergänzungsförderung, falls der Bundeszuschuss von 6.000 Mark pro Anlage aus dem Programm „Sonne in der Schule“ nicht ausreichen sollte.

Während Geld in Bayern und Niedersachsen weiterhin nur für innovative Demonstrationsanlagen aus dem Landestopf zu schöpfen ist, will Brandenburg – wie es in Hessen schon getan wird – künftig auch seinen Gemeinden und Kommunen, die nicht im 100.000-Dächer-Programm bedacht werden, Zuschüsse zwischen 30 und 40 Prozent gewähren. Allerdings wird in diesen Bundesländern sowie in Berlin und im Saarland noch an neuen Richtlinien gefeilt. Die endgültigen Rahmenbedingungen der Förderprogramme sollen noch Anfang 2001 feststehen.

Eine Doppelförderung – Nutzung von Landesförderung und 100.000-Dächer-Programm – räumen derzeit nur noch Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen ein. Wer in Thüringen Mittel aus der Bundesförderung erhält, bekommt vom Land noch 4.000 Mark pro Kilowatt Anlagenleistung. Wird der Antrag zur Förderung über das 100.000-Dächer-Programm abgelehnt, werden 7.000 Mark pro Kilowatt bezuschusst. In Mecklenburg-Vorpommern stehen 40 Prozent der „zuwendungsfähigen Gesamtausgaben“ von 13.500 Mark pro Kilowatt zur Verfügung, mithin 5.400 Mark zusätzlich zum Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der erhöhten Einspeisevergütung.

Die anvisierten Förderquoten ab Februar für Nordrhein-Westfalens Programm „Rationelle Energieversorgung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen“, kurz REN-Programm, liegen jetzt bei 1.500 bis 3.000 Mark pro Kilowatt deutlich niedriger. Hier soll die Antragstellung erstmals auch über das Internet möglich sein. Allerdings dürfte dieser Service höchstens eine unkompliziertere Antragsabwicklung bewirken, denn der rechtskräftig unterschriebene Vertrag muss auf jeden Fall noch nachgereicht werden. Unser Rat: Seien Sie nicht voreilig, verfrühte Anträge werden ebenso wie verspätete vom Verfahren ausgeschlossen. Außerdem besteht die Möglichkeit, über das Umweltprogramm der Deutschen Ausgleichsbank sowie bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (Kirchengemeinden) zinsvergünstigte Darlehen zu erhalten. Nicht zu vergessen sind die Angebote der Energieversorgungsunternehmen, erhöhte Stromvergütungen oder Investitionszuschüsse zu zahlen, wie beispielsweise die Stadtwerke Gießen. Sie beteiligen sich mit zwei Mark pro Watt installierter Leistung an den Investitionskosten der Anlage. EVELINE HAGEMANN

Bundesamt für Wirtschaft, Telefon (061 96) 4 04-3 11; Bundesstiftung Umwelt, Telefon (05 41) 96 33-9 20; Deutsche Ausgleichsbank, Tel. (02 28) 8 31-25 67.

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