: CDU ist obenauf
Nach dem Spendenurteil fordert Friedrich Merz eine Reform des Parteiengesetzes. Die SPD ist nicht abgeneigt
BERLIN ap ■ Nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zum CDU-Rechenschaftsbericht haben beide großen Fraktionen im Bundestag die Bereitschaft zur Änderung des Parteiengesetzes angedeutet. Inhaltlich liegen sie aber noch auseinander.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz kündigte am Donnerstag in Berlin einen ausgearbeiteten Vorschlag zur Gesetzesänderung bis Ostern an. Sein SPD-Kollege Peter Struck plädierte dafür, die persönliche Haftung der Vorstände einzuführen. Merz sagte, das Urteil habe die CDU erfreut. Die Verwaltungsrichter sprachen der Partei 41 Millionen Mark zu, die Bundestagspräsident Wolfgang Thierse ihr wegen der im Rechenschaftsbericht nicht aufgeführten Bestände schwarzer Konten der Hessen-CDU vorenthalten wollte.
Die Fraktion wird nach Merz’ Angaben noch vor der Osterpause (im April) eine Novelle zum Parteiengesetz vorstellen, die drei wichtige Punkte enthalte: ein Gebot zu mehr Transparenz im Rechenschaftsbericht, ein Verbot der Saldierung und das Verbot für Parteien, sich an Medien zu beteiligen, außer an offen ausgewiesenen eigenen Publikationen. Die CDU wirft der SPD Beteiligung an Medien vor. Sie hält das für eine bedenkliche Überschreitung des Gebotes der Gewaltenteilung. Merz plädierte für finanzielle und strafrechtliche Sanktionen bei falschen Rechenschaftsberichten.
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