Gestern im Gericht
: „Heikler“ Freispruch zweiter Klasse

■ Freimarkt-Prozess: Polizisten unschuldig

Die drei angeklagten Polizisten im Freimarkt-Prozess sind freigesprochen worden. Amtsrichterin Ellen Best sah es als nicht erwiesen an, dass der 21-jährige Kosovo-Albaner Kol C. auf der Polizeiwache am Freimarkt im Oktober 1999 von den drei Beamten mehrfach mit Kopf und Körper gegen die Wand gestoßen worden sei. Kol C. hätte sich in seinen Aussagen mehrfach widersprochen. „Das wichtigste Beweismaterial waren Sie, Herr C“, sagte die Richterin, „aber auf Sie konnte man sich nicht stützen. Das macht es sehr schwierig für uns, Ihnen zu glauben.“ Ein von Kol C. behaupteter Schlag mit der Taschenlampe auf den Kopf, aber auch die behaupteten Tritte ins Gesicht seien „nicht verifizierbar“.

Wahrscheinlich hatte sich Kol C. den Nasenbeinbruch schon vor dem Gang auf die Wache zugezogen, als er in Halle 6 am Freimarktgelände betrunken eine Wasserspritzpistole zog. Beim Sicherheitspersonal war daraufhin Panik ausgebrochen und einer der Wachleute hatte Kol C. den Nasenbeinbruch mit einem gezielten Schlag ins Gesicht zugefügt. Auch die von Kol C. behaupteten Misshandlungen auf dem späteren Gang zur und in der Wache ließen sich nicht beweisen. Den zwei beteiligten Polizeibeamten Harald G. und Andreas W. sei nichts nachzuweisen, so Best. Für sie sei es keineswegs „ein Freispruch zweiter Klasse“.

„Heikler“ sei der Freispruch für den Polisten Andreas B. Zwei Sanitäter wollen bemerkt haben, dass der Beamte mit Kol C. aus ungeklärten Gründen erneut in die Zelle ging. Nachdem sie einen Knall gehört haben wollen, soll sich Kol C. die Wange vor Schmerz gehalten haben. Best: „Man kann zwar davon ausgehen, dass da etwas passiert ist, aber die Beweise reichen für eine Verurteilung nicht aus.“

Trotz anfänglicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit des „Opfers“ Kol C. hatte die Richterin den Prozess dennoch eröffnet. Denn, so Ellen Best: „Unser Rechtsstaat steht und fällt damit, wie sich unsere Polizei verhält.“ ksc