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Alles lief nach Ka-Plan

NRW-Sicherheitsbehörden wollen im Fall des Kölner Islamistenführers keine Fehler gemacht haben

DÜSSELDORF dpa ■ Polizei und Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalens haben Vorwürfe zurückgewiesen, im Fall des Islamistenführers Metin Kaplan Fehler gemacht zu haben. Vertreter beider Behörden sagten in einer Sondersitzung des Haupt- und des Innenausschusses, für eine Observation Kaplans habe es keine rechtlichen Voraussetzungen gegeben. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Ausweisung des „Kalifen von Köln“ in die Türkei war dieser zwei Tage unauffindbar. Vorläufig wird er unter verschärften Auflagen geduldet.

Auch NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) wies die Kritik an der Überwachungspraxis zurück. „Kaplan war ein freier Mann“ und konnte sich in Köln frei bewegen. Es sei mit „legalen Mitteln unmöglich, einen freien Mann rund um die Uhr und über mehrere Monate lückenlos zu überwachen“. Ziel bleibe die „baldmöglichste Abschiebung“ Kaplans bleibe. Er warnte, den Zuwanderungskompromiss infrage zu stellen. Gesetze, die viele Schlupflöcher böten, müssten geändert werden. „Das geschieht im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes, und deshalb muss es dringend zustande kommen.“

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