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Dresdner Bank klagt über Bremen

Space-Park-Köllmann hat mit Bremer Hilfe die Dresdener Bank reingelegt und ihr eine 26 Millionen-Bürgschaft untergejubelt

Bremen taz ■ Bremen hat durch „Scheingeschäfte“ die Dresdner-Bank-Tochter DEGI geschädigt und die Köllmann-AG begünstigt. Dies geht aus dem Schriftwechsel hervor, mit dem ein Prozess der Dresdener Bank-Tochter „Space Park KG“ gegen zwei Köllmann-Geschäftsführer vor dem Zivilgericht Mainz anhängig ist. Das Wort „Scheingeschäft“ steht dabei in einem Bremer Schriftsatz, mit dem der Senat sich gegen die schweren Vorwürfe der Dresdner Bank verteidigen will: „In gutem Glauben“ habe Bremen dem Scheingeschäft zugestimmt, schreibt die Kanzlei Müffelmann&Theye und insbesondere, „weil sie der Köllmann-AG einen Gefallen tun wollte.“ Die Grünen verlangen Aufklärung – und ihre erste Akteneinsicht, so die Fraktionssprecherin Karoline Linnert, zeige, dass die für Bremen handelnde Investitionsgesellschaft BIG sehr wohl wusste, was sie tat.

Der Fall führt in komplizierte Dreiecksgeschäfte im Jahr 1999. Die Dresdner Bank hatte das Grundstück für den Space Park für 26 Millionen Mark gekauft. Eine informelle Runde mit dem damaligen Wirtschaftsstaatsrat Frank Haller, BIG-Chef Ulrich Keller und Finanz-Staatsrat Günter Dannemann beschloss zwei Wochen später, den Kaufpreis an eine Köllmann-Tochter (Space Park KG) zu überweisen. Parlamentarische Gremien müssten nicht informiert werden, heißt es in dem Vermerk, der Kredit sollte drei Monate später restlos zurückgezahlt werden. Die Köllmann-Gruppe, die inzwischen liquidiert ist, hatte damals schon finanzielle Schwierigkeiten. Sie zahlte den Kredit nicht zurück und verlangte sogar, die Summe zinslos behalten zu dürfen – als Ausgleich für EU-Fördermittel, die Bremen versprochen hatte, aber in voller Höhe nicht zahlen konnte, weil die EU darin eine Wettbewerbsverzerrung sah.

Als die Köllmann-Gruppe im Sommer 1999 ihre Space Park KG der Dresdner Bank als dem neuen Investor für den Space Park verkaufen wollte, hätte sich Bremen als Kreditgeber darüber freuen können: So bestand Aussicht auf Rückzahlung des an die Space Park KG ausgezahlten Kredites. Doch Bremen tat das Gegenteil: Die BIG stimmte der Forderung Köllmanns zu, die Kreditschuld an eine andere Köllmann-Tochter zu „übertragen“. Die Space Park KG sollte nur noch für den Kredit bürgen.

In Bremer Interesse war das nicht. Aber in Köllmanns: Hintergrund war, dass das Geld „noch am selben Tage an Köllmann weitergeleitet“ worden war, wie die Anwälte der Dresdner Bank schreiben – also nie in der Space Park KG wirklich angekommen ist, sondern in die Konzernzentrale nach Wiesbaden abfloss. Die Dresdner Bank als neue KG-Inhaberin hätte wohl das Geld aus Wiesbaden zurückverlangt – wenn sie denn von dem Kredit gewusst hätte. Es hätte auch kein Grund bestanden, dass die Dresdner Bank für einen Kredit bürgen sollte, der in Wiesbadener Köllmann-Taschen geflossen ist. Das wäre der handelnden Dresdner-Tochter DEGI rechtlich auch gar nicht erlaubt gewesen.

Bremen habe das gewusst, behaupten die Anwälte der Dresdner. Dennoch habe Bremen zwei von Köllmann vorbereitete Verträge an demselben Tag unterschrieben: einen mit Hinweis auf die Bürgschaft und einen – früher datierten – mit ausdrücklichen Hinweis, die Space Park GmbH sei „aus allen Rechten und Pflichten aus der alten Darlehensvereinbarung entlassen“. Dies, sagen die Anwälte der Stadt Bremen, sei eben ein „Scheingeschäft“ gewesen, weil die Beteiligten wussten, dass gleichzeitig der andere, später datierte Vertrag unterschrieben wurde.

Der Sinn der Operation ist eindeutig: Die Köllmann-AG hatte einen Vertrag mit Bremer Unterschrift, mit der der Dresdner Bank vorgegaukelt werden konnte, dass sie eine lastenfreie Space Park KG kaufen würde. In der Halbjahresbilanz zum 30.6.1999 fehlte jeder Hinweis auf das Darlehen. Anfang Juli kaufte die Dresdener Bank im guten Glauben die Space Park KG.

Dass sich der Bremer BIG-Chef Ulrich Keller des Tricks bewusst war, geht aus einem Brief hervor, den er am 23.8.1999 an die Köllmann-AG schrieb. Darin heißt es: „Wie vereinbart wird der Vertrag mit Datum 30. Juni abgeschlossen, während die Bürgschaft am 1. Juli 1999 übernommen wird. Insofern können Sie nach Unterzeichnung (des Kaufvertrages, d.Red.) bestätigen, dass mit der Space Park KG am 30. Juni kein Darlehensverhältnis bestand...“ Klaus Wolschner

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