Fehlzündung bei Schatzmeisterbombe

■ Parteiuntersuchungsausschuß in Düsseldorf will trotz gutachterlicher Unterstützung auf Akten aus dem Bonner Finanzministerium verzichten / Parteienvereinbarung über gegenseitige Hilfe bleibt unaufgeklärt

Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Trotz eines nun vorliegenden positiven Gutachtens will der Düsseldorfer Parteispenden–Untersuchungsausschuß im Streit mit dem Bonner Finanzministerium um Aktenausgabe und Aussagegenehmigung für Zeugen klein beigeben. Das gut hundertseitige Rechtsgutachten bestätigte zwar „im Ergebnis unsere Meinung“, teilte der Ausschußvorsitzende Reinhard (SPD) mit, dennoch wolle er empfehlen, auf eine Klage zu verzichten. An eine solche Klage war gedacht worden, um eine bekannt gewordene Vereinbarung der Bundesschatzmeister von CDU, SPD, CSU und FDP zur illegalen Spendenbeschaffung aufzuklären. Darin hatten sich die Schatzmeister gegenseitig verpflichtet, bei den „eigenen“ Finanzverwaltungen jeweils auch zugunsten der anderen Parteien zu intervenieren, falls Finanzbeamte illegalen Spendenvereinen auf die Schliche kämen. Die „Bombe von Düsseldorf“, so die Süddeutsche Zeitung, sollte u.a. mittels Akten über die „Staatsbürgerliche Vereinigung“ (SV) zum Zünden gebracht werden. Über die SV flossen seinerzeit mehrere hundert Millionen DM illegal vor allem an die CDU und FDP. Stoltenbergs Ministerium hatte auch die Aussagegenehmigung für den Oberfinanzpräsidenten Mersmann und Ministerialrat Juchum verweigert, die über ein in der Bonner SPD–Zentrale beschlagnahmten Vermerk bezüglich der Schatzmeistervereinbarung befragt werden sollten. Zur Erteilung der Aussagegenehmigung für den Oberfinanzpräsidenten, heißt es dazu im Gutachten, dafür sei „allein der Landesminister der Finanzen zuständig“. Zum Komplex Aktenherausgabe heißt es, die Verweigerung sei „nicht zu rechtfertigen“, „unzulässig“ sei auch der pauschale Hinweis auf das Steuergeheimnis. Die CDU, die mit dem Düsseldorfer Ausschuß die Mitwisserschaft nordrheinwestfälischer Behörden beim Spendenbetrug beweisen wollte, scheint nun an der Klage ebenfalls kein Interesse mehr zu haben. Die Düsseldorfer Christdemokraten hatten in der Vergangenheit schon des öfteren aus Bonn deutliche Signale erhalten, die Fragerei nicht zu übertreiben. Auch Michael Ruppert, als FDP–Abgeordneter im Düsseldorfer Ausschuß, glaubt, daß die Akten für „unseren Untersuchungsauftrag nicht viel hergeben“. Prinzipiell sei aber, so Ruppert – der das Gutachten noch nicht kannte – zur taz, zu erwägen, dennoch zu klagen, um „zu klären welche Rechte Untersuchungsausschüsse im Prinzip haben“.