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Demjanjuk–Prozeß: Tage der Anklage

■ Der Prozeß gegen den von den USA ausgelieferten John Demjanjuk geht in Tel Aviv seinem Ende entgegen / Indizien gegen den Angeklagten, der in Treblinka am Tod von 850.000 Juden mit schuldig gewesen sein soll

Berlin (taz) - Der Prozeß gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher John Iwan Demjanjuk in Tel Aviv ist in seine letzte Phase getreten: Gestern begann die Staatsanwaltschaft mit ihrem auf mehrere Tage angesetzten Plädoyer. Der 67jährige Demjanjuk, der von den USA an Israel ausgeliefert worden war, wird der Mitschuld am Tod von 850.000 Juden beschuldigt. Er soll in den Jahren 1942/43 im KZ Treblinka Aufseher gewesen sein. Die Häftlinge fürchteten ihn als „Iwan den Schrecklichen“. Der Prozeß hat im Februar letzten Jahres begonnen und war in der israelischen Öffentlichkeit auf große Aufmerksamkeit gestoßen. Der Rundfunk übertrug den Verlauf des Verfahrens, das israelische Fernsehen brachte Live–Sendungen und im Prozeßsaal waren ältere Juden europäischer Herkunft, Kinder der Opfer, Studenten, Wissenschaftler und auch immer wieder prominente israelische Politiker als Zuhörer. Während des gesamten Prozeßverlaufes blieb Demjanjuk dabei, nicht mit „Iwan dem Schrecklichen“ identisch zu sein. Er sei nie in Treblinka gewesen. Zwar konnte ihn der Staatsanwalt im Kreuzverhör mehrerer falscher Angaben überführen, Demjanjuk hielt jedoch an seiner Behauptung fest. Auch während der erschütternden Zeugenaussagen über die Vorgänge im Vernichtungslager Treblinka, über die Massenvernichtung der Juden in den Gaskammern, blieb der Angeklagte mit wenigen Ausnahmen unbeteiligt. Am Ende des Kreuzverhörs faßte der Staatsanwalt zusammen: „Nach allen Zeugenaussagen und dem langen Kreuzverhör muß ich zu dem Schluß kommen, daß Sie Iwan der Schreckliche sind.“ Demjanjuks Antwort: „Wo sind Ihre Fakten? Ihnen gelingt es nur, mich zu verwirren. Aber das ist kein Beweis.“ Diese Fakten konnte der Staatsanwalt jedoch noch Stückchen für Stückchen zusammentragen. Die Aussagen mehrerer als Entlastungszeugen für Demjanjuk geladener Experten wurden widerlegt: Eine Zeugin, die die Unterschrift des Angeklagten auf einer Kennkarte der SS als gefälscht bezeichnet hatte, mußte zugeben, daß sie nicht das notwendige Fachwissen für ein Schriftgutachten hatte. Eine andere, die einen Ausweis Demjanjuks aus einem SS– Ausbildungslager insgesamnt als Fälschung bezeichnet hatte, mußte diese Angaben ebenfalls revidieren. Auf die Ebene des Indizienprozesses lief schließlich das Verfahren zu, fort von den Schilderungen furchtbarer Massaker im KZ Treblinka. Bis zur Urteilsverkündung werden nach Schätzungen von Prozeßbeobachtern noch Wochen vergehen. Bei einem Schuldspruch droht Demjanjuk die Todesstrafe. John Fuzzy

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