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DDR: Wieder Prozesse gegen Skinheads

Vor dem Kreisgericht Potsdam-Stadt mußten sich in den letzten Tagen fünf Skinheads im Alter von 20 und 21 Jahren wegen Rowdytums, vorsätzlicher Körperverletzung und öffentlicher Herabwürdigung verantworten. Die jungen Männer sollen zunehmend die öffentliche Ordnung mißachtet und bei Diskoveranstaltungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln vorwiegend Jugendliche und zwei Ausländer tätlich angegriffen haben. Der Anführer, ein 20jähriger Student, wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, zwei weitere Mitglieder der Gruppe erhielten Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten. Die anderen beiden Skinheads kamen mit Bewährungsstrafen und Zusatzgeldstrafen in Höhe von 1.000 und 800 Mark davon.

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