: Ruhe für die Polizei
■ Polizeieinsätze vom 1.Mai und IWF-Planungen vertagt / Senat verweigert Auskunft / Etat des Verfassungsschutzes gegen die Stimmen der AL gebilligt
Auf der ersten Sitzung des Innenausschusses nach der Sommerpause wurden alle brisanten Themen vertagt. Die Anfrage der SPD zu noch offenen Fragen zu den Polizeieinsätzen vom 1.Mai wurde ebenso abgelehnt wie Auskünfte zu den geplanten Polizeimaßnahmen während der IWF und Weltbanktagung. Sich jetzt mit den 1.-Mai-Vorgängen zu beschäftigen, erklärte die CDU-Abgeordnete Saß-Viehweger, sei nicht „sachdienlich“, zumal die Staatsanwaltschaft noch ermittele. Außerdem müsse man „nicht zusätzlich Unruhe in die Polizei hineintragen“. Auskunftsfreudiger erwies sich der Senat auch nicht bei der kommenden IWF-Tagung. SPD und AL kritisierten, daß die Kleinen Anfragen der AL zu geplanten Maßnahmen vom Senat nicht beantwortet wurden, während man sich gegenüber den Medien sehr viel „freigiebiger“ verhalten und somit „schlicht die Auskunft verweigert“ habe. In der neuesten Ausgabe des 'Spiegel‘ bestätigt Innensenator Kewenig dagegen den Einsatz von 2.500 westdeutschen Beamten und erwähnt Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Grenzschutz, um mutmaßliche Störer an den Grenzübergängen abzufangen. Letzteres, mußte Kewenig einräumen, sei „rechtlich nicht möglich“. Über die IWF-Tagung wird am Donnerstag debattiert.
Nicht behandelt wurden auch die Festnahmen von Schwulen und Lesben auf dem Deutsch-Amerikanischen Volksfest Anfang August. Innensenator Kewenig teilte lediglich mit, daß noch nicht alle Informationen zusammengetragen seien. In nicht -öffentlicher Sitzung beschäftigte sich der Innenausschuß mit dem Etat des Landesamtes für Verfassungsschutz. Aufgrund der Geheimhaltungspflicht machte der Ausschußvorsitzende Hildebrandt (SPD) keine näheren Angaben über den Umfang der für das nächste Jahr vorgesehen Ausgaben. Dem Vernehmen nach wurde der Etat-Entwurf ohne Änderungen angenommen. Nur die AL stimmte gegen die Beschlußempfehlung an den für Finanzen zuständigen Hauptausschuß.
Auf Antrag der AL debattierte der Innenausschuß ausführlich über das kommunale Wahlrecht für Ausländer. Die Diskussion endete mit einer Ablehnung. Für die AL-Fraktion betonte der Abgeordnete Wieland, daß ein solches Wahlrecht längst überfällig sei. Für die CDU-Fraktion meldete Rechtsanwalt Finkelnburg verfassungsrechtliche Bedenken an. Ein solches Gesetz sei überflüssig, da ausländische Mitbürger die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben könnten. Dem stimmte auch Innensenator Kewenig zu. In Berlin werde zudem alles getan, um den Prozeß der Einbürgerung zu erleichtern.
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