Weiter namenlos

■ Über Namensschilder für KOBs noch nicht entschieden

„Vorsätzlich verschlampt“ hat der Innensenat die Umsetzung eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses, wonach in Zukunft die Kontaktbereichsbeamten der Polizei (KOBs) Namensschilder tragen sollten. So lautet zumindest die scharfe Kritik von FDP, SPD und AL an Senator Kewenig.

Bereits im September 1986 hatte die AL zum wiederholten Male mit einem Antrag im Abgeordnetenhaus für alle Polizeibeamten das Tragen von Namensschildern gefordert. Die SPD-Fraktion hatte damals wie heute die Vorstellung, daß auch andere Beamte im öffentlichen Dienst sich ihren Namen an die Brust heften sollten. Die Regierungskoalition hatte den AL-Antrag zwar abgelehnt, selber allerdings mit einem Änderungsantrag die Kennzeichnung der KOBs - auch mit der Stimme von Kewenig - beschlossen. Nach heftigen Protesten des Polizeipersonalrates landete der Beschluß bei der Einigungsstelle, die sich gegen Namensschilder aussprach. Anfang September verstrich die Frist, in der der Innensenator die Entscheidung der Einigungsstelle hätte aufheben können. Wie Innensenatssprecher Birkenbeul lapidar erklärte, hat Kewenig „keine Veranlassung“ gesehen, die Entscheidung dem Senat zur höchsten Entscheidung vorzulegen.

„Wir sind jetzt sauer“, erklärte FDP-Sprecher Mayer, „und werden diese Unterlassung nicht hinnehmen. Seine Fraktion werde das Thema im Innenausschuß wieder aufgreifen. Man könne das Parlament ja gleich abschaffen, „wenn der Senat nur die Beschlüsse umsetzt, die ihm passen“, empört sich der SPD-Abgeordnete Lorenz.

Für die AL war es hingegen keine Neuigkeit, daß dieser Innensenat Beschlüsse des Abgeordnetenhauses mißachtet. Sie will den Antrag für Namensschilder erneut stellen. Nur die Gewerkschaft der Polizei hat Kewenigs Anerkennung der Entscheidung der Einigungsstelle als „beispielhaftes Demokratieverständnis“ gelobt.

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