: Arbeitslose am Gängelband
Kassel (AP) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem Musterprozeß entschieden, daß Arbeitslose, die ihren beim Arbeitsamt angegebenen Wohnsitz aufgeben, ohne das dem Arbeitsamt mitzuteilen, der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen und deswegen auch den Anspruch auf Geldleistungen vom Arbeitsamt verlieren. (Aktenzeichen: Bundessozialgericht 7 RAr 21/86).
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