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ZDF-Filmmaterial beschlagnahmt

■ Berliner ZDF-Studio mußte Film über Polizeieinsatz bei Anti-IWF-Demo herausgeben Der Film soll als Beweismittel im Verfahren gegen Polizisten dienen

Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt hat die Kripo gestern im Berliner ZDF-Studio einen Film beschlagnahmt, der bei der Anti-IWF-Demonstration der Autonomen Gruppen am Donnerstag, den 29. September, aufgenommen worden war. Das Amtsgericht hatte gegen das ZDF -Studio einen Durchsuchungsbeschluß erlassen. Der Beschluß enthielt den Hinweis, daß die Durchsuchung durch freiwillige Herausgabe des Materials abgewendet werden könne. Nach Angaben des stellvertretenden Justiziars des ZDF der ZDF -Zentrale in Mainz, Friccius, hatte das Berliner ZDF-Team der Kripo daraufhin den Film freiwillig ausgehändigt. Wie ein Berliner ZDF-Mitarbeiter der taz berichtete, handelte es sich dabei um eine 1,52minütige Filmaufzeichnung in Rohfassung. Die beschnittene und somit kürzere Fassung sei am 29. September im 'Heute-Journal‘ ausgestrahlt worden.

Seinen Angaben zufolge hatte das Team bei der Anti-IWF -Demonstration der Autonomen am 29. September versucht, die Festnahme einer Frau zu filmen. Weil das Team von der Polizei zunächst behindert worden sei, sei auf dem Film nur zu sehen, wie eine Demonstrantin nach erfolgter Festnahme bäuchlings vor einem Schaufenster liege: Sie werde von zwei Polizisten festgehalten, einer knie auf ihr, der andere neben ihr. Der Kopf der Frau werde von dem neben ihr knienden Beamten zu Boden gedrückt. Die Bilder belegen dem ZDF-Mitarbeiter zufolge nicht, daß die Frau geschlagen worden sei.

Das Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte beruht auf Augenzeugen-Aussagen des SPD-Abgeordneten Pätzold, der am Rande der Demonstration mitgelaufen war, um „der Polizei auf die Finger zu sehen“. Er hatte am 4. Oktober vor dem Innenausschuß geschildert, wie der Kopf einer jungen Frau mehrmals von einem Polizisten auf das Straßenpflaster geschlagen worden sei.

Nach Angaben von ZDF-Justiziar Friccius hat der Sender gegen die Beschlagnahmung des Films keine Beschwerde eingelegt. Man habe sich davon keinen Erfolg versprochen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Beschlagnahme von Film-Material für Ermittlungszwecke doch für zulässig erklärt habe.

plu

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