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Mutlangen-Blockierer soll nicht lehren

Berlin (taz) - 86 Kölner RechtsanwältInnen haben in einem Brief an die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Anke Brunn gegen eine Entscheidung der Fachhochschule Köln protestiert, den Rechtsanwalt Heinrich Comes nicht als Lehrbeauftragten zu beschäftigen. Comes hatte erst am ersten Tage des Unterrichts, dem 5.Oktober, erfahren, daß er einen vereinbarten Lehrauftrag („Familienrecht I“) nicht ausüben dürfe. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihm bedeutet, er sei deswegen nicht als Lehrperson geeignet, weil er aufgrund der Teilnahme an einer Mutlangen-Blockade wegen Nötigung vorbestraft sei. Die RechtsanwältInnen weisen in ihrem Schreiben darauf hin, daß es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Rechtmäßigkeit von friedlichen Blockaden gebe und im übrigen noch die Unschuldsvermutung für Comes zu gelten habe, weil das Urteil der ersten Instanz noch nicht rechtskräftig sei. Tausende hätten an derartigen Blockaden teilgenommen, darunter auch prominente Politiker und Wissenschaftler. Die Rechtsanwälte fühlen sich an die „unseligen Zeiten der Berufsverbotspraxis“ erinnert und fordern die Ministerin auf, die Entscheidung des Rektors der Fachhochschule aufzuheben.

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