: Keine Arbeit ohne Ausweis
Sozialversicherungsausweis ab 1989-Ein neues Mittel zur kontrollierten Ausgrenzung
Die Bundesregierung verabschiedete Ende Mai einen Gesetzentwurf „zur Einführung eines Sozuialversicherungsausweises“.Dieser Arbeitspaß nimmt die Tradition des 1935 eingeführten nationalsozialistischen „Arbeitsbuches“ wieder auf. Seit 1982 war aus dem Ministerium Blüm die Vergabe eines Arbeitspasses immer wieder angekündigt worden. Jetzt soll er ab 1.1.89 an fast alle Beschäftigte verteilt werden. Der geplante Ausweis soll aus Plastik, maschienenlesbar und angeblich fälschungssicher sein. Auf ihm stehen Name, Geburtsname und Sozialversicherungsnummer. Dieses seit 1972 bestehende Versichertenkennzeichen enthält das Geburtsdatum, eine Bereichsnummer für den Versicherungsträger, eine Seriennummer, aus der das Geschlecht hervorgeht, und eine Prüfnummer. Ein Ausweisphoto ist nicht vorgesehen. In der Übergangszeit bis 1993 gilt der jetzige Sozialversicherungsausweis als Arbeitsausweis und ist entsprechend zu verwenden. Zu diesem Thema veranstaltet das Arbeitslosenzentrum, Kaiserstr.19 eine Veranstaltung am 13.12. um 20 Uhr.
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