: Militärflughafen in Scheibchen
■ Aktivisten aus Bürgerinitiative kauften ein Grundstück auf der geplanten Erweiterungsfläche Wittmundhafen / Grundstücksausschuß Aurich stellt sich quer
Wittmundhafen war bis vor wenigen Wochen auch bei engagierten Friedens-Gruppen südlich von Bremen kaum ein Begriff - bis die britische Tornado-Maschine in der Luft gegen zwei deutsche Kriegs-Flugzeuge raste und wenige hundert Meter neben der Schule in Hinrichsfehn niederging. Die Fliegerstaffel stammte von dem Militär-Zentrum Wittmundhafen wenige Kilometer weiter. Jetzt soll der Tornado-Startplatz erweitert werden.
In Salami-Schritten gaben die Militärs bekannt, daß die Erweiterung 124 ha im Südosten und 70 ha im Südwesten fressen soll. Für ein kleines Stück landwirtschaftlicher Fläche konnte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) mit dem harmlosen Namen „Osterfeld“ Ende 1988 einen Kaufvertrag mit einem Landwirt aus Middels-Osterloog unterschreiben. Ziel der Flughafen-Gegner ist es, dem Pächter - einem Bauern, dessen Vertrag noch bis zum Jahr 1998 läuft - trotz der Flughafen-Pläne die Bewirtschaftung des Geländes weiter zu ermöglichen.
Nun hat eine Gemeindeverwaltung ihre Mittelchen, den schlichten Kauf eines Grundstückes für bäuerliche Zwecke zu torpedieren. Nach dem Reichssied lungsgesetz von 1935 könnte der Kauf eine „ungesunde Verteilung von Grund und Boden“ bedeuten, wandte der Grundstücksausschuß
des Landkreises Aurich ein und versagte seine Genehmigung des Kaufvertrages. Begründung: Die Gesellschafter der GBR Osterfeld seien in ihrer Mehrheit keine Bauern. Zwar ist das Gelände de facto für den Militärsflughafen vorgesehen, dennoch wird de jure mit der landwirtschaftlichen Nutzung argumentiert und die Stadtgemeinde hat nach langem Suchen sogar einen echten Bauern gefunden, der seine Kauf -Bereitschaft
für das anvisierte Militär Grundstück bekundet hat.
Vorher schon hatte die zuständige Siedlungsbehörde ein „Vorkaufsrecht“ angemeldet; dies gilt allerdings nach dem Gesetz nur für Grundstücke über zwei Hektar: „Offensichtlich rechtswidrig“ sei der Anspruch des Vorkaufsrechts, meint die GBR „Osterfeld“.
Die Osterfelder strengen nun ein Eilverfahren an, um die Ge
nehmigung des Kaufvertrages zu erzwingen. Wenn das Grundstück ihr eigen ist, sollen weltweit Mit-Gesellschafter gesucht werden - alle Gesellschafter dürfen nämlich Einwendungen machen und alle müssen eingeladen und ihre Einwände sorgfältig übersetzt und geprüft werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland für die US-amerikanischen Militärs ein Enteignungsverfahren anstrengen sollte.
K.W.
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