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Druckerstreik beigelegt?

■ Die große Tarifkommission der IG Druck und Papier beriet über die Schlichtungsergebnisse / Weitgehende Übereinstimmung erzielt

Wiesbaden (dpa) - Die große Tarifkommission der IG Druck und Papier soll am Donnerstagnachmittag in Wiesbaden das bislang geschnürte Verhandlungspaket über einen neuen Manteltarifvertrag für die rund 165 000 Druckbeschäftigten absegnen. Nach einem Schlichtungsmarathon von mehr als 100 Stunden haben die Tarifparteien in den entscheidenden Punkten schon weitgehende Übereinstimmung erzielt. Selbst der „Knackpunkt“ Samstagsarbeit stellt „kein Problem“ mehr dar.

Bislang sieht das Verhandlungspaket bislang folgende Einzelheiten vor: „Die regelmäßige wöchentliche Arbeitzeit ist für den einzelnen Arbeitnehmer auf fünf Tage von Montag bis Freitag zu verteilen. Damit können Druckerzeugnisse mit Ausnahme aktueller Zeitungen und Zeitschriften - am Samstag nur mit Abstimmung des Betriebsrates in Form von Überstunden hergestellt werden.“ Eine Durchführungsbestimmung soll die Erstellung von Zeitschriften am Samstag ermöglichen. Allerdings nur Titel, „die im Einzelabonnement oder Einzelverkauf vertrieben werden“.

Die zur Reproduktion von Zeitschriften regelmäßige Arbeit an Samstagen sollen allerdings um Mitternacht enden. „In diesem Falle dürfen für die einzelnen Arbeitnehmer höchstens „x“ Samstage pro Kalenderjahr im Schichtplan vorgesehen werden. Über die Zahl „x“ dürften die Wogen in der anstehenden Sitzung der Tarifkommission am höchsten schlagen. Am Mittwoch hatten viele Mitglieder dieses Gremiums jede Samstagsarbeit mit Hinweis auf die „kämpferische Stimmung an der Basis“ abgelehnt. Das endgültige Verhandlungsergebnis soll den Mitgliedern zu einer Urabstimmung vorgelegt werden.

Ein Ende der Verhandlungen ist aber mit der Einigung in wichtigen Fragen noch nicht in Sicht. Neben den noch nicht behandelten Punkten - Mitbestimmung im Gesundheitsschutz und ein Ausgleich für die Besteuerung der Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge - muß noch der „heikle Punkt“ Maßregelungsklausel geklärt werden.

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