Trinkhalle am Zoo

■ Wegen Beleidigung von BVG-Ordnungspersonen im „fahrlässigen Vollrausch“ wurde ein „Berber“ vom Amtsgericht verurteilt / Drei Monate auf Bewährung

Ein 35jähriger Berber vom Bahnhof Zoo wurde gestern vom Amtsgericht wegen fahrlässigen Vollrausches zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er einen BVG -Angestellten in der Bahnhofshalle beleidigt und geschlagen haben sollte. Fahrlässiger Vollrausch deshalb, weil der Angeklagte Wilfried T. zur Tatzeit 3,5 Promille Alkohol intus hatte. Die harte Strafe wurde von Amtsrichterin Peschel damit begründet, daß der Angeklagte an seinem „Lieblingsaufenthaltsort“ Bahnhof Zoo schon mehrfach strafrechtlich aufgefallen sei und trotzdem nicht von seinem „öffentlich-ärgerlichen Lebenswandel“ abgelassen habe.

Wilfried T. hatte bestritten, den BVG-Beamten geschlagen und als „Fotze, Drecksau und Arschloch“ beschimpft zu haben. Im Gegenteil, er habe den ganzen Tag friedlich mit seinen Kumpels vor der Bahnhofshalle gezecht: „Ich hatte einen ausgegeben, weil ich mich gefreut habe, daß ich über den Winter Arbeit bei der Stadtreinigung gekriegt habe und mein Überbrückungsgeld bekommen habe.“ Dann sei aber der für sein hartes Auftreten gegenüber Trinkbrüdern bekannte BVG-Beamte E. vom Ordnungsdienst im Beisein zwei weiterer Beamte aufgetaucht, habe ihn in die Bahnhofshalle hineingezogen, auf den Boden geworfen, mit Handschellen gefesselt und die Treppe hinuntergeschleift. „Wenn E. da ist, gibt's regelmäßig Krawall“, erklärte T. Das gleiche erklärten seine drei Trinkbrüder und eine -schwester, die gestern als Zeugen des Vorfalls versicherten, daß der Beamte E. gegen T. rabiat geworden sei. Auf die Frage, ob T. um sich geschlagen und E. im Sinne der Anklage beschimpft habe, kam ein entrüstetes „gloob ick nich“ als Antwort. T. drohte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung: „Wenn ick hier verurteilt werden, nehme ick das auf keinen Fall an und komme das nächste Mal mit einem Rechtsanwalt wieder.“

Das Gericht hielt jedoch die drei Beamten-Zeugen für glaubwürdiger. T. müsse es schon ganz schön dicke getrieben haben, sonst hätte das „schimpfgewohnte“ Ordnungspersonal vom Zoo sicher keine Anzeige erstattet, glaubte die Richterin. Staatsanwalt Cremer hatte sich in seinem Plädoyer darüber empört, daß der Bahnhof Zoo trotz seiner Renovierung immer noch von Leuten wie dem Angeklagten mit „Debattierstätte und Trinkhalle“ verwechselt werde.

plu