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Auch in Bremerhaven Menschen

■ pro-familia-Beratungsstelle in Bremerhaven eröffnet / Vera Rüdiger: Memmingen „blanker Hohn“

Ab sofort müssen Frauen und Mädchen aus und um Bremerhaven zur Schwangerschaftskonfliktberatung (nach § 218 b), zur Therapie sexueller Störungen, Familienplanung und zur sexualpädagogischen Beratung nicht mehr zur Beratingsstelle der pro familia nach Bremen fahren. Gestern eröffnete in Bremerhaven eine Zweigstelle des Bremer Landesverbandes. Eine Ärztin, eine Psychologin und eine Arzthelferin arbeiten dort, helfen in vielem, nur Schwangerschaftsabbrüche werden nicht in Bremerhaven, sondern allein bei der Bremer pro familia gemacht.

Nachdem die Bremerhavener Beratungstelle, die eine aktive

Frauenärztin auf eigene Faust eingerichtet hatte, Ende der siebziger Jahre zugemacht hatte, herrschte dort für Frauen und Mädchen in Sexual- und Schwangerschaftsfragen der Reisenotstand. Seit Jahren haben deshalb Bremerhavenerinnen eine ortsansässige Beratungsstelle gefordert. Nun gibt es sie, wenn auch mit weniger Stellen, als der Bremer Landesverband für notwendig hielt.

Anders als in Bremen, wo die pro familia zu ihrer Finanzierung durch die Abbrüche erst seit 1988 einen Zuschuß von 120.000 Mark erhält, werden die (vorerst) 80.000 Mark für Bremerhaven von der Senatorin für Gesundheit

getragen. Die hat auch zugesagt, die beiden Stellen, die jetzt ABM-finanziert werden, nach Auslaufen zu finanzieren.

Die Gesundheitssenatorin, Dr. Vera Rüdiger, eröffnete mit einer Rede, in der sie die Liberalität der Bremer Paragraf -218-Praxis am Gegenbild von Memminger Prozeß und Urteil leuchten ließ. Wie und mit welchem Ergebnis in Memmingen Recht gesprochen worden sei, mute „wie blanker Hohn“ an.

Als „Frau und als Politikerin“ rufe sie zu entschiedenem Widerspruch gegen Verfahren und Urteil auf. „In Memmingen hat sich eine Strafkammer dafür hergegeben, geltendes Recht in einer

Weise auszulegen, die frauenfeindlicher und frauenverachtender kaum sein kann. Wenn Richter und Staatsanwälte - wie in Bayern geschehen - Arzt spielen und im nachhinein - nach vielen Jahren - erkunden wollen, ob sich die schwangeren Frauen damals wirklich in einer Notlage befunden haben, so maßen sie sich nicht nur ärztliche Erkenntnis an, die nach geltendem Recht alleiniger Maßstab für eine Indikationsstellung sein kann. Vielmehr beanspruchen sie die Fähigkeit für sich, die subjektive Notlage einer Frau nachvollziehen und allgemeingültigen Bewertungsmaßstäben unterwerfen zu können.“

Uta Stolle

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