: BAW fordert Geldstrafe
Stuttgart (dpa) - Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat im Stammheimer Strafverfahren gegen Ulrich Winterhalter am Montag überraschend den Strafvorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a) fallengelassen. Da es nicht hundertprozentig bewiesen werden könne, daß Winterhalter das Betäubungsmittel Ketanest für die RAF beschafft habe, müsse Winterhalter nur wegen Anstiftung zum Diebstahl in Tateinheit mit Hehlerei belangt werden.
Die Bundesanwälte forderten eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Mark (2.250 Mark) und beantragten, den Haftbefehl auszusetzen. Der Angeklagte war seit September 1988 in Untersuchungshaft. Das Gericht will erst am Donnerstag entscheiden.
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