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Staatsanwalt prüft Verfahren gegen Philips

■ Waffenexporte unter falschen Papieren an Iran und Irak aber evtl. nur Ordnungswidrigkeit

Wegen der vom Fernsehmagazin „Monitor“ aufgedeckten Waffenexporte der Bremer Firma Philips an den Iran und den Irak (vgl. taz vom 7.6.) prüft die Staatsanwaltschaft derzeit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. „Sicher ist allerdings, daß kein Verstoß gegen das Kriegswaffenkonntrollgesetz vorliegt“, teilte der Bremer Generalstaatsanwalt Janknecht gestern mit. Die exportierten Nachtsichtgeräte stün

den nicht auf der Verbotsliste. Geprüft wird nun, ob wegen gefälschter Papiere ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorliegt. Nur für den Fall, daß damit „das friedliche Zusammenleben der Völker gestört“ wird, sei dies nach dem Gesetz strafbar, ansonsten eine Ordnungswidrigkeit, meint Janknecht.

„Der Senat kann zu den z.T. illegalen Aktivitäten von Philips, MBB, Krupp Atlas Elektronik,

Lürssen Werft und anderen nicht länger schweigen, wenn er die Glaubwürdigkeit seiner Friedensbekundungen nicht aufs Spiel setzen will“, erklärte gestern der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Thomas zu den Monitor -Informationen. Die Philips-Geschäftsführung war gestern „nicht zu sprechen“.

Ase

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