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SAT 1 muß DVU-Spot doch senden

■ „DVU-Volksverhetzung nicht ausreichend“

Der private Fernsehsender SAT 1 hat am Mittwoch abend einen Werbespot der rechtsradikalen DVU (Deutsche Volksunion) zur Europwahl senden müssen. Kurz zuvor hatte das Mainzer Landgericht einem Antrag der DVU gegen SAT 1 auf Einstweilige Verfügung nach Angaben beider Beteiligten stattgegeben.

Der Sender hatte sich in der vergangenen Woche geweigert, einen Werbespot der DVU zur Europawahl auszustrahlen, weil in dem Werbespot „zum Haß gegen Ausländer aufgestachelt“ werde. Sprecher Stefan Rabe sagte nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung in Mainz, der Sender lege auf jeden Fall Rechtsmittel ein, wenn die Entscheidung in der Hauptsache nicht seiner Rechtsauffassung entspreche. Man werde möglicherweise bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Rabes Angaben zufolge hat das Landgericht seine Einstweilige Verfügung unter anderem mit den Worten begründet, die Anhaltspunkte für den Tatbestand der Volksverhetzung seien „noch nicht ausreichend“.

Das Bewußtsein, das der Privatsender SAT 1 durch die Abwsetzung des DVU-Wahlspots an den Tag legte'l ließen die öffentlich-rechtlichen Anstaltgen bislang vermissen. Mit dem Hinweis, daß sie für den Inhalt nicht verantwortlich seien, senden sie weiter brav die rechtsradikale Hetze.

(AP/taz)

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