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Wahlrecht für Ausländer

■ „Wahlsüchtiger enttarnt“ TAZ 19. 6. '89

Als Ausländer zahle auch ich Steuern, nicht weil ich Steuerzahlungssüchtig bin. Da auch ich mitbestimmen möchte was mit dem gezahlten Geld angestellt wird, sollte der Gesetzgeber mich wählen lassen. So einfach ist das! Die TAZ

-LokalredakteurInnen sollten gelegentlich auch mal im Überregionalteil der TAZ lesen um festzustellen, daß die Forderung „Ein Mensch - Eine Stimme“ durchaus aktuell ist, z. B. in Süd - Afrika.

Im Bremer Parlament wurden diese Forderungen nur von den Grünen vertreten, zwar etwas lahmarschig, aber immerhin. Wenn wir als Ausländer demnächst die Beiräte mitwählen dürfen, ist das nur ein symbolisches Entgegenkommen von Klaus Wedemeiers SPD an uns.

Das Auszählen der Stimmen - auch bei der Beiratswahl! dürfen nur wieder allein die deutschen MitbürgerInnen. Bürgermeister Uwe Hampe aus Buxtehude hat zwei „symbolische Wahlhelfer“ aus Frankreich kommen lassen. Das war für mich zu mager, meine Unterschrift steht (und nicht nur symbolisch!)unter dem Wahlergebnisprotokoll des Wahllokals 251/01 zu Bremen. Ich habe mit - bescheinigt, daß die Leute vom Warturmerplatz prima gewählt haben.

Für genauso wichtig wie das Auszählen halte ich die Anordnung des Wahlamtes über die Geheimhaltung der Wahl. In dem 23 - seitigen Merkblatt für die Mitglieder des Wahlvorstandes steht u. a. : „Daher ist bereits von Beginn der Wahlhandlung an die Einsicht in das Wählerverzeichnis gegenüber jedermann zu sperren. Auskünfte, wer bereits gewählt hat bzw. nicht gewählt hat, sind unzulässig.

Das Bremer Wahlamt hat eine beispielhafte Vorreiterrolle geleistet in dem es jetzt auch nicht - obrigkeitshörige Bremer als Wahlvorstandsbeisitzer ernannt hat.

Gerrit Guit U-Satz:!!!!

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