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Schließung von Ellweiler rechtmäßig

Koblenz/Ellweiler (dpa) - Die vorläufige Stillegung der Urananlage Ellweiler (Landkreis Birkenfeld) durch das rheinland-pfälzische Umweltministerium ist rechtmäßig. Zu diesem Ergebnis kam das Koblenzer Verwaltungsgericht in erster Instanz. Die Richter lehnten damit den Antrag der Betreiberin (Gewerkschaft Brunhilde) ab, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs anzuordnen und den sofortigen Vollzug der Stillegungsverfügung zu stoppen. (Az.: 7 L 63/89)

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