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Dolmetscher bleiben im Kurden-Prozeß

Düsseldorf (dpa) - Die Ablehnungsanträge der Verteidigung gegen fünf der insgesamt sieben Dolmetscher im sogenannten Kurden-Prozeß vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht sind gescheitert. Es gebe keinen Anlaß, die vom Gericht bestellten Dolmetscher abzulösen, sagte der Vorsitzende des 5. Strafsenates, Belker, am Dienstag, dem fünften Verhandlungstag. Die vereidigten Dolmetscher seien neutrale Übersetzer, ihnen könne keine falsche oder tendenziöse Übersetzung angelastet werden.

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