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DDR-Gewerkschaften wollen Streikrecht

■ Neues Gewerkschaftsgesetz soll unabhängige Organisationen zulassen / Tarifautonomie vorgesehen

Berlin (ap) - In der DDR wird es aller Voraussicht nach bald ein gesetzlich verbrieftes Streikrecht geben. Ein entsprechender Passus ist in einem Thesenpapier zum neuen Gewerkschaftsgesetz enthalten, den am Montag die Ostberliner Gewerkschaftszeitung 'Tribüne‘ veröffentlichte.

Die vom Komitee zur Vorbereitung eines außerordentlichen Kongresses des offiziellen DDR-Gewerkschaftsbundes FDGB vorgelegten Thesen sehen neben dem Streikrecht die Einführung der Tarifautonomie sowie die Zulassung freier Gewerkschaften vor.

In dem Thesenpapier heißt es, das Recht auf Streik sei als „äußerstes Mittel zur Durchsetzung der Interessen der Werktätigen“ notwendig. Der Gewerkschaftskongreß soll Ende Januar 1990 stattfinden. Zugleich wird der Rechtsschutz der Gewerkschaftsmitglieder „in den Betrieben aller Eigentumsformen“ als elementare Aufgabe der Gewerkschaften festgeschrieben. Ein entsprechendes Engagement in den Organisationen der Werktätigen sei eine Tätigkeit, die von niemandem eingeschränkt werden dürfe.

Für die Gewerkschaften wird das Recht beansprucht, „die Aussetzung staatlicher, wirtschaftlicher und genossenschaftlicher Leitungsentscheidungen zu beantragen“. Schlichtungskommissionen sollten rechtlich abgesichert werden.

Das Gewerkschaftsgesetz solle auch zum Ausdruck bringen, daß alle Bürger sich in „freien, unabhängigen Gewerkschaften“ vereinigen können.

Die Arbeitnehmerorganisationen sollten auch berechtigt sein, sich in einem Gewerkschaftsbund zu vereinen.

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