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Panzer an Saudis - U-Boote an Israel

■ Bundesregierung entscheidet sich für Kompensationsgeschäft

Bonn (dpa/taz) - Die Bundesregierung hat nach Angaben aus Regierungskreisen den Verkauf von 100 Luftabwehr-Panzern des Typs „Gepard“ an Saudi-Arabien und die Lieferung von zwei Untersee-Booten an Israel grundsätzlich genehmigt. Die Entscheidung sei im sogenannten Bundessicherheitsrat - einem geheimen Gremium des Kabinetts mit dem Kanzler und wichtigen Ressorts - auf seiner letzten Sitzung im Dezember gefallen, hieß es in Bonn.

Eine offizielle Bestätigung dafür gab es selbstverständlich nicht. Regierungssprecher Dieter Vogel sagte, Entscheidungen des Bundessicherheitsrates seien grundsätzlich geheim. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erklärte, seines Wissens seien noch keine konkreten Genehmigungen erteilt worden. Sein Kollege aus dem Auswärtigen Amt, das bei Voranfragen lieferwilliger Firmen die Lage im potentiellen Empfängerland politisch zu bewerten hat, verwies ebenfalls auf die Geheimhaltung in dem zuständigen Kabinettsgremium. Ihm sei auch nicht bekannt, daß sich Israels Außenminister Mosche Arens bei seinem Bonn-Besuch am Vortag ausdrücklich gegen Rüstungsausfuhren in arabische Länder gewandt habe.

Die 'Süddeutsche Zeitung‘ berichtete am Freitag, die Firma Krauss-Maffei habe eine sogenannte „Voranfrage“ über die „Gepard„-Lieferung nach Saudi-Arabien an Bonn gestellt und eine positive Antwort erhalten. Auch die Howaldtswerke Deutsche Werft AG sei in ihrer Absicht zur Lieferung von zwei strategischen U-Booten an Israel positiv beschieden worden. Außerdem werde in Bonn der Verkauf von weiterem Kriegsgerät an arabische Staaten diskutiert. Der jetzt bekanntgewordenen Entscheidung ging ein jahrelanges Tauziehen um Waffenlieferungen an Saudi-Arabien voraus. Ursprünglich wollte Saudi-Arabien eine größere Stückzahl Leopard-II-Panzer erwerben und löste damit heftige israelische Proteste aus. Formal befindet sich Saudi-Arabien nach wie vor im Kriegszustand mit Israel. Nach dem geltenden Kriegswaffen-Kontrollgesetz sind Waffenlieferungen in Spannungsgebiete nach wie vor verboten.

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