: Airbus: „Anzeichen der Flexibilität“
■ US-Klage gegen Bonner Wechselkursgarantien verschoben / Es wird weiter verhandelt
Brüssel/Washington (dpa) - Die USA haben eine Klage beim Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) gegen die europäischen Airbus-Subventionen vorerst aufgeschoben. Wie am Mittwoch in Brüssel bekannt wurde, hatten die vier Airbus -Länder Frankreich, Bundesrepublik, Großbritannien und Spanien den Amerikanern zuvor angeboten, die staatlichen Beihilfen für die Herstellung von Großraumflugzeugen mit mehr als 100 Sitzen einzustellen.
Ein Sprecher der US-Handelsbeauftragten Carla Hills sagte in Washington, die Vorschläge der Europäer enthielten die von ihr geforderten „Anzeichen für Flexibilität“ und sollten jetzt geprüft werden. In dem Streit stehen die Wechselkursgarantien der Bundesregierung für den deutschen Airbuspartner, den Daimler-Konzern, im Vordergrund, die nach Ansicht der USA eine unerlaubte Exportsubvention darstellen und gegen GATT-Regeln verstoßen (siehe taz vom 28.07 und 31.07.90).
Bonn hatte dem Unternehmen für dessen Eintritt in das Airbus-Konsortium zugesagt, bis zum Jahr 2000 für Verluste aufzukommen, wenn der US-Dollar - wie am Dienstag ge schehen - unter 1,60 DM fällt. In dem Streit geht es nach Brüsseler Informationen um drei Arten von Subventionen für den Airbus: a) Produktionsbeihilfen, b) Subventionen für die Entwicklung neuer Flugzeugmodelle und c) die deutsche Wechselkursgarantie. Die EG und die USA wollten bis zum 31. Juli 1990 ein Übereinkommen zur Beilegung des Airbus-Streits schließen. Bei einem Scheitern hatte Washington mit einer Klage gegen Bonn vor dem GATT gedroht. Jetzt werden die Gespräche über die Frist hinaus fortgesetzt werden.
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